Rot-Grün-Rot einigt sich auf Entwurf des Bremer Versammlungsfreiheitsgesetzes
Bremen modernisiert das Versammlungsrecht: Die Koalitionsfraktionen aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke haben ein eigenes Bremisches Versammlungsfreiheitsgesetz vorgelegt. Das Gesetz soll Versammlungen zeitgemäßer regeln, heißt es in der Erklärung von SPD, Grüne und Linke. Nächste Woche soll der Gesetzentwurf im Parlament diskutiert werden. Acht Bundesländer haben bereits ein eigenes Versammlungsgesetz.
Das bislang geltende Bundesversammlungsgesetz von 1953 entspricht in Teilen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insbesondere die fortentwickelte Rechtsprechung und die veränderten Rahmenbedingungen des Versammlungsgeschehens sind dort nur unzureichend abgebildet, was die Rechtsanwendung in der Praxis erschwert.
Vor diesem Hintergrund haben mehrere Bundesländer bereits eigene Versammlungsgesetze erlassen und damit ihre Gesetzgebungskompetenz genutzt. Mit dem neuen Landesgesetz geht nun auch Bremen diesen Schritt. Ziel sei es, die Versammlungsfreiheit umfassend zu schützen und zugleich wirksame Instrumente für den Umgang mit unfriedlichen Entwicklungen bereitzustellen.
Polizeiliche Videoüberwachung muss laut Gesetzentwurf nun immer erkennbar sein. Videodrohnen dürfen bei besonders unübersichtlichen Versammlungslagen für Übersichtsaufnahmen eingesetzt werden, allerdings erst, sofern bei der Veranstaltung mehr als 1.000 Teilnehmende angemeldet sind.
Das Gesetz stellt auch klar, dass das Mitführen alltäglicher Schutzgegenstände nicht pauschal als unzulässige Vermummung bewertet und Rechtsklarheit beim Umgang mit Bildaufnahmen von Polizeieinsätzen geschaffen wird.
Wer Alltagsgegenstände wie Schal, Sonnenbrille, Fahrradhelme oder auch eine FFP2-Maske zum Schutz vor Infektionskrankheiten bei einer Demo mit sich führt, muss keine Repressionen wegen unerlaubter Vermummung mehr befürchten, muss diese allerdings auf Aufforderung der Polizei abnehmen.
Bei Protestcamps fällt künftig auch die Infrastruktur des Camps unter den Schutz der Versammlungsfreiheit. Außerdem werden erstmals bestimmte Gedenkorte und -tage unter besonderen Schutz gestellt. Und in langer Bremer Tradition wird es auch weiterhin keine Bannmeile rund um die Bremische Bürgerschaft geben.
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((Beitragsbild oben: Bremische Bürgerschaft))





BremenNews - Jörn Petersen




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