Richtlinien für die Sportförderung – Übungsleiter erhalten höhere Zuschüsse
Mitglieder der staatlichen und städtischen Deputation haben auf ihren Sitzungen am 1. September eine Neufassung der Richtlinien für die Sportförderung in Bremen beschlossen. Durch diese sollen Übungsleiter ab 2021 einen Zuschuss von maximal vier Euro je Stunde (für bis zu 220 Stunden im Jahr) erhalten können.
Mit der Neufassung sollen Übungsleiter im Sport unterstützt werden, so Jan Fries, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Vorgesehen ist, dass Übungsleiter mit der Sportförderung ab 2021 einen Zuschuss von 4 Euro pro Stunden (maximal allerdings für 220 Stunden im Jahr) beantragen können.
Weniger Bürokratie
Außerdem beinhaltet die Neufassung ein vereinfachtes Antragsverfahren und die Erweiterung der Anerkennungsmöglichkeiten von Qualifikationen. Ab Januar 2022 soll für Übungsleiter im Kinder- und Jugendbereich, die eine Förderung erhalten möchten, außerdem ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich sein. „Wir haben lange miteinander gerungen, wo und wie die Richtlinie anzupassen ist. Die heute beschlossene Neufassung ist ein guter Kompromiss im Sinne des Sports und der Sporttreibenden“, so Staatsrat Fries. „Mit der Einführung des Nachweises eines erweiterten Führungszeugnisses leisten wir einen Beitrag zur weiteren Stärkung des Kindes- und Jugendschutzes.“
Symboldbild: Übungsleiter im Sport sollen ab 2021 die Möglichkeit bekommen, Zuschüsse von bis zu vier Euro pro Stunde zu erhalten. Bildquelle: Fotolia.
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