REWE zieht nach Verbot der Alkoholabgabe ab 22 Uhr vor das Bremer Verwaltungsgericht

Werbung
Werbung
Werbung
https://www.bre-mehr.de/

Der Lebensmittelkonzern REWE findet das Alkoholverkaufsverbot in einigen Teilen Bremens nach 22 Uhr gar nicht witzig. Deshalb zieht der Konzern nun vor das Bremer Verwaltungsgericht. Innensenator Mäurer, der die neue Regelung am 16. Juni bekannt gegeben hatte, kritisierte die Reaktion des Unternehmens.

Mit „völligem Unverständnis“ habe Innensenator Ulrich Mäurer die Entscheidung des Lebensmittelkonzerns aufgenommen, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Hintergrund ist eine Verfügung, die am 16. Juni erlassen wurde und die besagt, dass ab dem 19. Juni Läden und Kioske in einigen besonders stark frequentierten Bereichen Bremens ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen. Der Lebensmittelkonzern REWE will sich dagegen zur Wehr setzen und  zieht deshalb nun vor das Verwaltungsgericht.

 „Maß und Mitte verloren“

Innensenator Mäurer sagte, der Konzern habe offensichtlich jedes „Maß und Mittel verloren“. In Bremen seien aktuell nur zwei Filialen für zwei Stunden pro Tag an den Wochenenden betroffen. „Diese Maßnahme wird für das Unternehmen wohl kaum existenzbedrohend sein“, so Mäurer. Hintergrund für die vom Innenressort erlassene Verfügung war der vermehrte Konsum von Alkohol an besonders stark frequentierten Bereichen, wie beispielsweise an der Schlachte, im Viertel und am Hauptbahnhof.

Alkohol als Brandbeschleuniger für Konflikte

Mäurer sagte dazu: „Bis 23 Uhr sind viele der jungen Leute noch ansprechbar, wenn Polizei und Ordnungsamt das Abstandsgebot anmahnen.“ Mit steigendem Promille-Gehalt im Blut gerieten die Gefahren des weiterhin existierenden Corona-Virus aber schnell in Vergessenheit oder würden verdrängt. „Eine bierselige Nähe zueinander schafft jedoch ideale Bedingungen für das Virus, auf den nächsten überzugehen.“ Diese Unbekümmertheit und Nachlässigkeit könne sich die Gesellschaft aber nicht leisten, betont Mäurer. „Ich erwarte, dass auch ein Unternehmen wie REWE, das bislang keine Einschränkungen durch das Virus hinnehmen musste, seinen Teil zur lokalen Corona-Bekämpfung beiträgt, ohne gleich vor Gericht zu ziehen.“  Die Vorkommnisse in Stuttgart zeigten, dass offenbar eine brisante Mischung aus Erlebnishunger, Alkoholkonsum und Frust nach vielen Wochen der Einschränkungen eruptive Gewaltausbrüche förderten. Mäurer: „Auch Tage nach den Vorfällen in Stuttgart gibt es bislang mehr Fragen als Antworten nach den Ursachen dieser Exzesse. Klar ist, dass Alkohol wie ein Brandbeschleuniger wirken kann.“

Symbolbild: Wegen dem verhängten Verkaufsverbot nach 22 Uhr in einigen Teilen Bremens, zieht der Lebensmittelkonzern REWE vor das Verwaltungsgericht. Bildquelle: Wikipedia / Joehawkins CC BY-SA 4.0.

 

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert