Reizthema Ausbildungsplatzabgabe: Handelskammer Bremen klagt gegen Bescheid zum Ausbildungsfonds

Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven hat jetzt Klage beim Bremer Verwaltungsgericht gegen den Abgabebescheid zum neuen Ausbildungsunterstützungsfonds eingereicht. Mit diesem Schritt wehrt sich die Kammer gegen die Aufforderung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Zahlungen in den Fonds zu leisten. Durch die Klage beim Verwaltungsgericht wird die Zahlungspflicht zunächst ausgesetzt.

Per Ende Januar 2023 hatte die Landesregierung der Freien Hansestadt Bremen die umstrittene Gesetzesvorlage zur Schaffung eines landesweiten Ausbildungsunterstützungsfonds geschaffen. Zum Ausbildungsjahr 2024/2025 sollte ein branchenübergreifender Unterstützungsfonds eingeführt werden. Die Finanzierung erfolgt durch eine Umlage von Bremer Arbeitgebern. Tatsächlich ist der umlagefinanzierte Fonds von Anbeginn an höchst umstritten. Die Wirtschaft war und ist not amused.

Grundsätzlich sollen sich sämtliche Arbeitgeber im Land Bremen inklusive des Öffentlichen Dienstes an dem Ausbildungsstützungsfond beteiligen. Arbeitgeber wurden verpflichtet, einen an der Arbeitnehmerbruttolohnsumme bemessenen Umlagesatz an den Fond abzuführen. Die Höhe des Abführungssatzes ist gesetzlich auf maximal 0,3 Prozent gedeckelt, kann aber bis zu dieser Größenordnung variieren. Ebenso gibt es von der Zahlungspflicht ausgenommene Betriebe, Bagatell- und Härtefallregelungen.

Daraufhin wurde eine gemeinschaftliche Klage gleich mehrerer Kammern vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, das den Fond dennoch als rechtlich korrekt zugelassen hatte. Doch die Stolpersteine und Ärgernisse gingen weiter, als die Unternehmen mit nicht durchführbaren Anmeldeverfahren und nicht planbaren Abgabefristen überhäuft wurden, die Schnittstellen über Elster zu den Steuerberatern nicht rechtzeitig eingereicht wurden und vieles mehr. Nun soll es eine erneute Klage geben.

André Grobien, Präses der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, erklärt: „Wir klagen, weil wir davon überzeugt sind, dass die Ausbildungsabgabe gegen bundesdeutsches Verfassungsrecht verstößt.“ So sei es nur konsequent, juristisch gegen den Bescheid vorzugehen. Die Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven habe sich von Anfang an „(…) klar gegen den Ausbildungsfonds positioniert, der mit erheblichem Aufwand verbunden ist“ und aus Sicht der Handelskammer weder den Unternehmen noch den Auszubildenden einen Mehrwert biete.

Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Fonger betont: „Alle, die ebenfalls einen Abgabebescheid erhalten haben und dagegen vorgehen wollen, müssen innerhalb von vier Wochen nach Zustellung Klage einreichen. Zahlreiche Unternehmen haben uns bereits signalisiert, dass sie diesen Schritt gehen wollen.“

Wichtig für die betroffenen Unternehmen: Durch die Klage beim Verwaltungsgericht wird die Zahlungspflicht zunächst ausgesetzt. „Ein solcher Abgabebescheid wird erst dann rechtskräftig, wenn keine Klage eingereicht wird oder ein Gericht zugunsten des Bescheids entscheidet“, erklärt Dr. Matthias Fonger und weiter: „Solange dies nicht der Fall ist, müssen keine Zahlungen geleistet werden. Ohne Klage tritt die Rechtskraft jedoch automatisch vier Wochen nach Zustellung in Kraft, und die Abgabe muss spätestens sieben Tage danach gezahlt werden.“

Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven hat auf ihrer eigenen Interpräsenz Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den Bescheiden veröffentlicht. Darin heißt es: „Zwar vertritt die zuständige Behörde die Rechtsauffassung, dass ein Widerspruchverfahren nicht zulässig ist, und wird einen Widerspruch vermutlich verwerfen. Aus unserer Sicht ist ein Widerspruch parallel zur Klage dennoch wichtig: Sollte später ein Verwaltungsgericht feststellen, dass ein Widerspruchsverfahren hätte durchgeführt werden müssen, würde dies zu Lasten der klagenden Unternehmen gehen, die ein Widerspruchsverfahren nicht vorgenommen haben.“

Es sei mit einer langen Verfahrensdauer zu rechnen. Der ordentliche Instanzenweg führe über die Verwaltungsgerichte im Land Bremen und das Bundesverwaltungsgericht bis letztlich zum Bundesverfassungsgericht. Eine Verkürzung des Instanzenwegs wäre möglich, wenn ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit das Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen (Ausbildungsunterstützungsfondsgesetz – AusbUFG) für verfassungswidrig halte. In diesem Fall wäre das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies würde das Verfahren grundsätzlich beschleunigen, würde aber immer noch sehr lange Zeit in Anspruch nehmen.

 

 

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