Registrierung in Restaurants, Kneipen und bei Veranstaltungen schriftlich oder digital

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Wer im Restaurant einkehrt, im Café verabredet ist oder den Abend im Theater verbringen möchte, muss nicht nur eine Impfung oder Genesung (2G) nachweisen, sondern sich auch in einer Kontaktliste oder per Handy registrieren – andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen.

Dazu Innensenator Ulrich Mäurer: „Ob schriftlich oder digital, egal, für welche Lösung man sich entscheidet: Die Registrierung ist verpflichtend und wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 100 bis 2.500 Euro rechnen. Der Ordnungsdienst ist jeden Tag unterwegs und macht Stichproben.“ Listen werden auf Vollständigkeit geprüft, zudem erkundigen sich die Teams nach der Bereitschaft der Gäste mitzuwirken und ob das Verfahren grundsätzlich im Lokal oder am Veranstaltungsort gut klappt.

Kontaktdaten per App

Die Regelung sieht vor, dass der Gast seinen Namen und seine Telefonnummer oder Adresse hinterlegt. Das geht schriftlich, indem man sich in einem Kontaktformular einträgt, das der Betreiber vorzulegen hat, oder auch digital per App, die ein QR-Code scannt. In Bremen gibt es unterschiedliche Angebote: „Luca“ und „Gast Bremen“. Diese Apps auf dem Handy leiten die persönlichen Kontaktdaten an das Gesundheitsamt weiter, um dort die Kontaktnachverfolgung zu erleichtern. Eine weitere Option ist die Corona-Warn-App, auch sie hat die Funktion, sich vor Ort einzuchecken. Sollte dann z.B. eine Besucherin oder ein Besucher einer Veranstaltung anschließend positiv auf COVID-19 getestet werden, kann sie oder er dies in der Corona-Warn-App teilen. Auf diesem Weg wird jede Person, die die Veranstaltung ebenfalls besucht und die Corona-Warn-App installiert hat, automatisch gewarnt, dass eine erhöhte Infektionsgefahr bestanden hat.

Bild: Innensenator Ulrich Mäurer: „Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von 100 bis 2.500 Euro rechnen“

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