Rechnungshof legt Sonderbericht zu Radio Bremen vor: Licht und Schatten
Die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage von Radio Bremen, der kleinsten Sendeanstalt im ARD-Verbund, ist geprägt sowohl von positiven als auch von sehr risikobehafteten und damit bedenklichen Entwicklungen. Das hat nun ein Sonderbericht des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen festgestellt.
„Bei Radio Bremen gibt es Licht und Schatten“, sagte Bettina Sokol, Präsidentin des Rechnungshofs, anlässlich der Vorstellung des Sonderberichts und fügte an: „Der auf den ersten Blick teilweise erfreulichen Ertragsentwicklung stehen steigende Ausgabenotwendigkeiten gegenüber, die vom Vermögen nur zu einem Teil gedeckt werden können.“ Diese sogenannte Deckungsstocklücke bei den Altersversorgungsverpflichtungen der Mitarbeiter verdoppelte sich zwischen 2017 und 2021 auf etwa 50 Mllionen Euro. Der Rechnungshof sieht hier mehrere, gleichzeitig einzuschlagende Lösungswege. „Natürlich muss Radio Bremen sich zunächst an die eigene Nase fassen und weitere Sparanstrengungen unternehmen“, erläuterte die Präsidentin. Es darf auch keine nicht benötigte finanzielle Unterstützung des Tochterunternehmens Bremedia Produktion GmbH mehr durch Radio Bremen geben.
Unangemessene Vereinbarungen gerügt
Ein weiterer maßgeblicher Faktor, mit dem die nach wie vor angespannte Finanzlage der Sendeanstalt verbessert werden könnte, ist allerdings auf staatsvertraglicher Ebene angesiedelt. Der
Finanzbedarf der Anstalten wird danach nämlich nicht individuell, sondern bezogen auf den ARD-Verbund ermittelt. Dabei wirken sich Überschüsse einzelner – zumeist großer – Anstalten
auf alle Anstalten bedarfsmindernd als Anrechnung sogenannter Eigenmittel aus. Fehlt es einer Anstalt an Eigenmitteln, ist es über die anteilige Gesamtzurechnung der Eigenmittel anderer Anstalten sogar möglich, dass sich ihre Mittel noch weiter verringern. Diese Benachteiligung zumeist kleiner, finanzschwacher Anstalten könnte schon auf staatsvertraglicher Ebene beseitigt oder zumindest abgemildert werden. „Hier ist die Politik gefragt, den Umgang mit Eigenmitteln bei der Bedarfsberechnung differenzierter zu regeln“, so Sokol. Die Prüfung durch den Rechnungshof erstreckte sich auch auf Vergütungen, Aufwandsentschädigungen und insbesondere Versorgungsvereinbarungen des Anstaltsdirektoriums. Dafür wären als Vergleichsmaßstab stärker die Verhältnisse im öffentlichen Dienst in den Blick zu nehmen. „Auch die Sendeanstalten unterliegen den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, das heißt, es steht ihnen nicht frei, Leistungen beliebiger Art und Höhe zu erbringen. Es waren einige unangemessene Vereinbarungen zu rügen, von denen Radio Bremen nach eigenem Bekunden Abstand nehmen will“, teilte Präsidentin Sokol abschließend mit. Der Bericht Radio Bremen (2023) ist unter https://www.rechnungshof.bremen.de veröffentlicht.
Bildquelle: Martin von Minden
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