„Querdenker“ scheitern vor Verwaltungsgericht – Oberverwaltungsgericht entscheidet nun

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UPDATE: Inzwischen hat das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde zurückgewisen. Den neuen Artikel dazu gibt es HIER.

Die Organisatoren der geplanten „Querdenker“-Demonstrationen sind vor dem Verwaltungsgericht mit ihrem Eilantrag gescheitert. Die Antragssteller haben dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.

Nachdem die „Querdenker“-Demonstrationen, die für den 5. Dezember mit mindestens 20.000 Teilnehmern angesetzt waren, per Verbotsverfügung untersagt wurden, hatten die Organisatoren einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Dieser wurde vom Gericht jedoch abgelehnt. Das Verwaltungsgericht bewertete die Verbotsverfügung als rechtmäßig und verhältnismäßig. Es liege nach wie vor eine epidemische Lage nationalen Ausmaßes vor und die geplante Großdemonstration stelle eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit dar. „Die Prognose der Versammlungsbehörde, dass es bei der Durchführung der angemeldeten Versammlung zu einer erheblichen Infektionsgefahr für die Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamten und Passanten kommen würde, sei nicht zu beanstanden“, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. „Die Dimension der Versammlung mit 20.000 Teilnehmern und der zu erwartende Geschehensablauf stellten ein unkalkulierbares Risiko für den Gesundheitsschutz dar. Abzustellen sei dabei auch auf die Erfahrungen anderer Querdenken-Versammlungen in der jüngeren Vergangenheit, nach denen massive Verstöße gegen Abstands- und Hygienemaßnahmen festgestellt worden seien. Auch bestehe die Gefahr, dass die als stationäre Kundgebung angemeldete Versammlung in einem Aufzug münde.“

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht

Die Organisatoren haben Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Das Gericht wird voraussichtlich im Laufe des 4. Dezember über die eingereichte Beschwerde entscheiden. Sollte auch das Oberverwaltungsgericht das Verbot aufrechterhalten, könnten die Organisatoren in letzter Instanz noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Symbolbild: Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts haben die Antragsteller Beschwerde eingereicht. Nun liegt die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht. Bildquelle: Fotolia.

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