Pures Erhebungschaos bei der Ausbildungsabgabe: Kammern fordern Fristverlängerung für die Datenabgabe

Regelmäßige Softwareabstürze, unbeantwortete Zweifelsfälle, Elster-Hindernisse bei der Dateneingabe, keine problemlösende Hotline des Arbeitsressorts und weitere Hemmnisse sorgen dafür, dass das Bürokratiemonster der Ausbildungsplatzabgabe weiterhin für massive Verstimmung bei den betroffenen Unternehmen sorgt. Es hapert bei der Umsetzung. Echter Schildbürgerstreich oder sehenden Auges im Netz überbordender Bürokratie ertrunken?

2023 kochte das Thema der Ausbildungsplatzabgabe in der hanseatischen Wirtschaftswelt hoch. Diverse Wirtschaftsverbände hatten die Abgabe als sinnentleertes Bürokratiemonster bezeichnet und eine schlussendlich erfolglose Sammelklage mehrerer Kammern vor dem Staatsgerichtshof eingereicht. Wir erinnern mit Auszügen u.a. aus Weser-Wirtschaft und Metropolneur an die Chronologie des Streitthemas:

März 2023: Reizthema Ausbildungsunterstützungsfonds

Per Ende Januar 2023 hate die Landesregierung der Freien Hansestadt Bremen die umstrittene Gesetzesvorlage zur Schaffung eines landesweiten Ausbildungsunterstützungsfonds geschaffen. Zum Ausbildungsjahr 2024/2025 soll ein branchenübergreifender Unterstützungsfonds eingeführt werden. Die Finanzierung erfolgt durch eine Umlage von Bremer Arbeitgebern. Tatsächlich war und ist der umlagefinanzierte Fonds höchst umstritten. Die Wirtschaft ist not amused.

August 2023 – Normenkontrollantrag gegen Ausbildungsabgabe

Am 12.07.2023 um 10:30 Uhr war es soweit: Insgesamt fünf Kammern reichten eine gemeinsame Klage gegen den Ausbildungsplatzfonds beim Staatsgerichtshof Bremen ein. Einen derart konstituierten Widerstand auf Kammerebene hatte es in fünf Jahrhunderten zuvor nicht gegeben. Das Problem der Rechtsunsicherheit: Der finale Richterentscheid wird erst in etwa einem Jahr erwartet.

Krisensitzung in der Handelskammer Bremen im Jahr 2023 unter Leitung des ehemaligen Präses Dubbers-Albrecht

Dezember 2024 – Unternehmen müssen ab 2025 Ausbildungsabgabe zahlen

Die Richter des Bremer Landesverfassungsgerichts mit Präsident Peter Sperlich, Richterin Pia Lange sowie Richter Stephan Haberland hatten im Dezember 2024 entschieden, dass Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten ab 2025 in den Ausbildungsfonds einzahlen müssen. Damit war die auch von der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven unter dem damaligen Präses Eduard Dubbers-Albrecht initiierte Klage vom Tisch.

Termintreu in den bürokratischen Apfel beißen

Die Unternehmen wurden verpflichtet, fristgerecht in den bürokratischen Apfel beißen. Sofern das denn möglich wäre. Tatsächlich aber gibt es zu den Stichterminen eklatante Schwierigkeiten. Zahlreiche Unternehmen in Bremen und Bremerhaven kämpfen seit Wochen erheblich mit der für den Ausbildungsfonds vorgeschriebenen Erhebung ihrer Daten. Insbesondere Unternehmen, bei denen die Lohnbuchhaltung über Steuerberaterkanzleien erfolgt, stehen hier vor großen Herausforderungen.

Bei der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, bei der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen sowie bei Handwerkskammer, Apothekerkammer, Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer und Zahnärztekammer laufen zahlreiche Fragen und Beschwerden ein.

Regelmäßige Softwareabstürze, unbeantwortete Zweifelsfälle

Die Unternehmen berichten von regelmäßigen Softwareabstürzen beim Versuch der Dateneingabe, von zahlreichen unbeantworteten Zweifelsfällen in der Gesetzesauslegung und von Problemen, das Verfahren wie alle anderen Steuerfragen über die Steuerberater-Kanzleien abwickeln zu können. Angesichts des „Erhebungschaos“, von dem viele Unternehmen berichten, fordern die Kammern dringend eine Fristverlängerung für die Eintragung der erforderlichen Daten bis zum 30. Juni 2025. Bisher liegt die Frist beim 28. Februar 2025.

Androhung erheblicher Geldbußen trotz unmöglicher Fristeinhaltung

Großes Unverständnis besteht bei den Unternehmen darüber, dass jedes für sich gezwungen ist, für die Datenübertragung ein persönliches eigenes ELSTER-Organisationskonto einzurichten. Der in allen anderen Steuerfragen übliche Weg über die ELSTER-Zertifikate der Steuerberaterinnen und Steuerberater ist in diesem Fall nicht möglich. Allein die Beantragung eines ELSTER-Zertifikats erfordert eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen. Zugleich wird den Unternehmen eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro angedroht, falls sie die kurze Abgabefrist bis zum 28. Februar nicht einhalten.

Bei der Bremer Handelskammer im Haus Schütting wird weiterhin die Abschaffung des Bürokratiemonsters gefordert.

Kammern fordern weiterhin Beendigung des Ausbildungsfonds

Unabhängig von diesen konkreten Forderungen zur Verfahrenserleichterung bei der Erhebung der Ausbildungsabgabe fordern die Kammern den Senat erneut dazu auf, diese zusätzlichen bürokratischen Belastungen durch den Ausbildungsfonds für die Unternehmen zu beenden.

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