Private und gewerbliche Veranstaltungen bis zu 50 Personen unter Auflagen erlaubt
Wie der Bremer Senat am 26. Mai beschlossen hat, werden ab dem 27. Mai private und gewerbliche Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen wieder gestattet sein. Dies jedoch nur unter bestimmten Auflagen.
Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder andere private sowie gewerbliche Veranstaltungen sollen ab Mittwoch, 27. Mai, wieder gestattet sein. Allerdings unter bestimmten Auflagen.
Geringe Anzahl an Gästen
Für die Anzahl an Personen, die sich auf einer Veranstaltung aufhalten, gilt: Bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten sind maximal 20 Personen zugelassen. Bei Veranstaltungen, die unter freiem Himmel stattfinden, dürfen es maximal 50 Personen sein. Damit sind zum Beispiel Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder ähnliche Feste wieder zulässig.
Veranstaltung ausschließlich auf privatem Gelände
Die Veranstaltungen sind dabei ausschließlich auf privatem Gelände, wie beispielsweise dem eigenen Haus, der eigenen Wohnung oder dem eigenen Garten zu veranstalten. Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind und bleiben weiterhin untersagt. Im öffentlichen Raum gelten somit weiterhin die aktuellen Kontaktbeschränkungen, nach denen sich maximal zwei verschiedene Haushalte treffen dürfen. Ausgenommen davon sind (wie auch zuvor) Demonstrationen, Gottesdienste oder berufliche Treffen, wie etwa Konferenzen oder standesamtliche Trauungen.
Hygienekonzept muss griffbereit liegen
Auch auf den privaten Veranstaltungen gelte das generelle Abstandsgebot von 1,5 Metern, so Bürgermeister Bovenschulte. Zudem müssten die Hygieneregeln eingehalten werden und jederzeit ein Hygienekonzept griffbereit liegen, das vom Ordnungsamt (im Falle einer Kontrolle) einsehbar ist. Die Veranstaltungen müssen nicht vorher beantragt werden.
Gute Kontaktverfolgung als Begründung
Als Begründung brachte Bremens Bürgermeister an, dass bei einer solchen Größenordnung in privaten Räumlichkeiten oder auf dem privaten Grundstück die Nachvollziehbarkeit der Kontakte, im Falle einer Infektion, gut möglich sei, da man die Gäste, welche man zu sich einlade, in der Regel kenne. Dennoch müsste natürlich der Abstand auch möglich sein. In einem kleinen Zimmer könne man also nach wie vor keine 20 Leute zu einer Geburtstagsfeier einladen.
Bild: Private Veranstaltungen wie etwa Geburtstagsfeiern sind ab dem 27. Mai unter Auflagen wieder möglich. Bildquelle: Fotolia.
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