Polizisten am Bremer Hauptbahnhof werden mit Elektroschockern ausgestattet

Die Aufgabenverteilungen der Polizeiabteilungen sind klar definiert. So ist die Bundespolizei unter anderem zuständig für Bahnhöfe und Flughäfen, also auch den Bremer Hauptbahnhof. Zwangsläufig bedeutet das auch, dass das Bundesinnenministerium länderübergreifend weisungsbefugt ist. Nun sollen die Bundespolizisten laut Innenminister Alexander Dobrindt mit Tasern ausgestattet werden.

Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer hatte in der Hansestadt bereits umgesetzt, dass nicht nur das SEK, sondern seit Mitte 2024 auch speziell ausgebildete Bereitschaftspolizisten Taser einsetzen dürfen. Geeinigt hatte sich darauf die rot-grün-rote Koalition. Das Thema war lange umstritten, nachdem Mäurer (SPD) und der Polizeipräsident Dirk Fasse Elektroschocker für den Streifendienst gefordert hatten. Insbesondere Grüne und Linke hatten das abgelehnt.

Dabei sollten eben nicht alle Bereitschaftspolizisten Taser verwenden dürfen, stattdessen nur die Unterstützungs- und Eingreifgruppe der Bereitschaftspolizei, die bei größeren Einsätzen zu Hilfe kommt und etwa 20 bis 30 Einsatzkräfte umfasst. Der CDU als Oppositionspartei reichte der Kompromiss nicht aus und forderte Taser für alle Streifenwagen.

Darüber hinaus hatten beispielsweise Fußballfans den Bremer Innensenator aufgefordert, auf die Ausstattung der Bereitschaftspolizei mit den in Behördensprache als „Distanz-Elektroimpulsgeräte“ bezeichneten Waffen zu verzichten. Als Grund aufgeführt wurde, dass die Fußballfans „(…) regelmäßig erleben, wie willkürlich polizeiliche Mittel eingesetzt werden, um Aufforderungen durchzusetzen, anstatt deeskalierend zu agieren.“

Tatsächlich herrschte bereits in der Stadt als auch im Bundesland bei der Entscheidungsfindung heilloses Chaos. Dem Innensenator wurde „Mäurers‘ Eigensinn“ vorgeworfen. Und exakt dies verwirrende Szenario wird nun nochmals getoppt. Denn Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bezeichnete es aktuell als zwingend notwendig, die Bundespolizei mit Tasern auszustatten. Und exakt die ist zuständig für Bahnhöfe und Flughäfen.

So erklärte Dobrindt jüngst, der Taser sei ein geeignetes Mittel gegen die gestiegene Bedrohungslage bei der Polizei. Die Elektroschockwaffe schließe die Lücke zwischen Schlagstock und Pistole. Dabei bezog Dobrindt sich insbesondere auf die zunehmenden Messerattacken, bei denen Beamte Angreifer und Angreiferinnen effektiver ausschalten können.

Dass die Beamten für den Umgang mit Elektroschockern speziell geschult werden müssen, steht außerfrage, zumal der Einsatz dieser Waffen – etwa laut Amnesty International – zum tödlichen Herzstillstand führen kann. Das Bremische Polizeigesetz verbietet die Anwendung im Kontaktmodus ohnehin vollständig. Doch das Sicherheitsgefühl auf vielfrequentierten Bahnhöfen in Bremen könnte ebenso unbestritten erhöht werden.

Die Fragen allerdings, die zwischen den Zeilen und Entitäten aufkommen, sind vollkommen andere: Wie kann es möglich sein, dass unterschiedliche Polizeidienste in ein und derselben Stadt ihre Anweisungen von gleichwohl unterschiedlichen Dienstherren erhalten? Weshalb wird aus Berlin direkt über die Köpfe des Bremer Senats und des Innenministers hinweg entschieden? Sollten die hoheitlichen Aufgaben nicht einheitlich in einer Hand liegen?

Oder um es plakativer auszudrücken: Die Bremer Politik kann sich solange gegen Taser für weitere Polizisten entscheiden, wie sie will. Kommt die Entscheidung aus Berlin, sind die Elektroschocker in der Hansestadt im Einsatz. Ob man sich vor Ort dafür oder dagegen ausgesprochen hat, spielt demnach keine Rolle. Keinesfalls ist dies ein Plädoyer für oder wider Elektroschocker. Allerdings eines dafür, dass einheitliche Regeln existieren sollten. Dass die Bedrohungssituation an Bahnhöfen eine andere ist als beispielsweise im Viertel, der Fußgängerzone und etlichen weiteren Bereichen, lässt sich den Polizisten vor Ort trotz der dramatischen Vorfälle etwa vom Hamburger Hauptbahnhof sicherlich kaum vermitteln.

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((Beitragsbild oben: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Plenarsaal des Deutschen Bundestags))

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