Polizei stoppt Käpt’n Blaubär

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Ordentlich Schlagseite hatten offenbar am Dienstagnachmittag in Bremen der Kapitän eines Binnenschiffes und sein Matrose: Bei einer Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei wurde bei dem Duo erheblicher Alkoholeinfluss festgestellt.

Nachdem das 80 Meter lange Binnenschiff im Getreidehafen mehrfach von einem Liegeplatz zum anderen verholte, gingen Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizei an Bord und nahmen beim Schiffsführer und dem Besatzungsmitglied deutlichen Alkoholgeruch wahr. Ein freiwilliger Atemalkoholtest beim Kapitän ergab einen Wert von mehr als 1,6 Promille. Der 43-jährige Pole musste sich einer Blutentnahme unterziehen und eine Sicherheitsleistung von 1050 Euro erbringen. Der Matrosen hatte 0,8 Promille auf dem Kessel, ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Eine Weiterfahrt wurde untersagt. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Denn sowohl auf den See- als auch auf den Binnenschifffahrtsstraßen gilt die „0,5-Promillegrenze“. Doch bereits eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann zur Strafverfolgung führen, wenn Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler festzustellen sind. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, hier spricht man von  „absoluter Fahruntüchtigkeit“.

Bildquelle: Fotolia

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