OVG weist Beschwerde der „Querdenker“ zurück – Demonstration darf nicht stattfinden

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Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Beschwerde der „Querdenker“ zurückgewiesen. Demnach bleibt die geplante Demonstration mit rund 20.000 Teilnehmern am 5. Dezember verboten.

Am Dienstag, 1. Dezember, hatte das Ordnungsamt die geplante Querdenker-Demonstration auf der Bürgerweide mit rund 20.000 Teilnehmern verboten. Einen Tag später urteilte auch das Verwaltungsgericht in Bremen entsprechend. Dagegen hatten die Organisatoren Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht, doch auch das wies die Beschwerde am 4. Dezember zurück. Laut dem OVG sei die Durchführung der Versammlung mit einer erheblichen Infektionsgefahr für Teilnehmer, Polizisten und Passanten verbunden. „Gegenüber dem Versammlungsverbot gebe es vorliegend auch kein milderes Mittel“, heißt es in der Mitteilung des OVG zum Beschluss. „Es wäre nicht geeignet, dem Antragsteller ein Schutz- oder Hygienekonzept aufzuerlegen, dessen Einhaltung letztlich nicht zu erwarten sei. Das Verwaltungsgericht habe insofern zu Recht die im Zusammenhang mit früheren vergleichbaren Versammlungen gemachten Erfahrungen herangezogen, in deren Verlauf es zu schweren Verstößen gegen die Eindämmung des Infektionsrisikos bezweckenden Auflagen gekommen sei.“ Zudem sei die Bürgerweide als Veranstaltungsort zu klein, um bei den erwarteten 20.000 Teilnehmern die nötigen Abstände zu garantieren.

Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts könnte nun in letzter Instanz noch das Bundesverfassungsgericht bemüht werden. Die Organisatoren hatten bereits angekündigt, diesen Schritt zu gehen. Unabhängig davon hält sich die Polizei in Bremen für einen Großeinsatz bereit, falls die Demonstration doch noch erlaubt wird, oder sich die Teilnehmer trotz Verbots versammeln.

Symbolbild: Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde der „Querdenker“ abgewiesen. Demnach bleibt die geplante Demonstration am 5. Dezember untersagt. Bildquelle: Fotolia.

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