Oussama B. wieder festgenommen – Gefährlicher Islamist seit Dienstag in Haft
Der IS-Anhänger Oussama B. wurde am Dienstagabend, 21. November, erneut von Einsatzkräften festgenommen. Zuvor musste er nach einem richterlichen Beschluss aus der Abschiebehaft entlassen werden. Nach einer Haftbeschwerde gegen die Freilassung seitens des Bremer Migrationamtes wurde dieses Urteil revidiert. (Wir berichteten)
Der 37-Jähriger Algerier sollte am Freitag, 17. November, abgeschoben werden. Gegen diese Abschiebung sprach sich das Bundesverwaltungsgericht aus, da mit Algerien keine ausreichenden Verhandlungsergebnisse erzielt werden konnten. Das Bundesverwaltungsgericht befürchtete menschenunwürdige Strafen die gegen den Islamisten in Algerien ausgeübt werden könnten. Da die Hauptsachenverhandlung gegen den Algerier noch ausstehe, wurde er daher auf freien Fuß gesetzt und musste strenge Meldeauflagen einhalten.
Landgericht ordnet Abschiebehaft an
Durch die Beschwerde des Migrationsamtes musste sich nun die nächsthöhere Instanz mit dem Fall beschäftigen. Das Landgericht ordnete die erneute Abschiebehaft an, da sie die Meinung des Migrationsamtes teilten, dass von Oussama B. eine erhebliche Gefahr ausgehe. Er wurde bereits in Frankreich verurteilt, nachdem er dort mit Anschlägen drohte. Auch in Deutschland radikalisierte sich der Mann weiter. Er bekannte sich offen zum sogenannten „Islamischen Staat“ und drohte Besuchern einer Moschee mit dem Tode.
Innenbehörde appelliert an Auswärtiges Amt
Vor der Freilassung am Donnerstag kontaktierte die Innenbehörde bereits das Auswärtige Amt in Berlin, da sie einen weiteren diplomatischen Vorstoß bei der algerischen Regierung für nötig hielten. Diese solle so schnell wie möglich eine menschenwürdige Behandlung des Mannes zusichern. Auch das Bundesinnenministerium (BMI) schaltete sich nun in den Fall ein. Sie konnten durch einen hochrangigen Polizeikontakt einen Durchbruch bei der algerischen Innenbehörde erreichen. Dieser Schritt könnte die Abschiebung von Oussama B. endgültig abschließen.
Acht Monate zieht sich dieser Fall nun schon hin. Am 16. März wurde die Abschiebeordnung erstmals angeordnet, in darauffolgenden Monaten musste die Sicherungshaft immer wieder verlängert werden. „Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass wir dringend ein verbessertes Rücknahmeabkommen mit Algerien benötigten“, erklärt Innensenator Ulrich Mäurer.
Beispielfoto: Oussama B. bekannte sich öffentlich zum sogenannten „Islamischen Staat“. Durch das Abkommen mit Algerien soll der 37-Jährige jetzt abgeschoben werden.
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