Osterfeuer sind auch in diesem Jahr in Bremen verboten – Infektionsrisiko ist zu hoch

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Auf eine Tradition zu Ostern muss dieses Mal im Bremer Stadtgebiet coronabedingt erneut verzichtet werden. Momentan dürfen keine Veranstaltungen stattfinden, weil die Corona-Pandemie eingedämmt werden soll. Betroffen ist davon wie bereits im Vorjahr das Abhalten von Osterfeuern. Zur Unterbindung wurde am Dienstag, 23. März, eine Allgemeinverfügung erlassen. Wer sich dem widersetzt, kann mit einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich belangt werden.
 
„Die deutlich steigende Anzahl an Neuinfektionen ist Grund zu besonderer Vorsicht. Auch über die Feiertage müssen Menschenansammlungen vermieden werden. Zu groß ist die Gefahr, sich mit Corona anzustecken“, erklärt Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), wieso es dieses Jahr wieder nicht erlaubt ist, Osterfeuer durchzuführen. Per Allgemeinverfügung ist aus gesundheitspräventiven Gründen ist jegliches Abbrennen von sowie die Beteiligung an Osterfeuern in der Stadtgemeinde Bremen untersagt.
 

Bei einem Verstoß droht eine Strafzahlung in Höhe von bis zu 2.500 Euro

Eingeschlossen sind im Verbot ebenfalls Osterfeuer, die im privaten Garten erfolgen. Gültigkeit besitzt es im Zeitraum von Karsamstag, 3. April, bis Ostermontag, 5. April. Sollte die Allgemeinverfügung missachtet werden, handelt es sich bei dem Vergehen um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von maximal 2.500 Euro bestraft werden.
 
Symbolbild: Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Osterfeuer in Bremen zum zweiten Mal ausfallen. Bildquelle Fotolia

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