Ordnungsdienst beschlagnahmt verbotene Lachgas-Behälter

Bei Einsätzen in der Bremer Innenstadt und im Steintor-Viertel hat der Ordnungsdienst diese Woche 22 Behälter mit Distickstoffmonoxid (Lachgas) sichergestellt.  In beiden Fällen wurden die verbotenen Behälter in Kiosken entdeckt – teilweise offen sichtbar auf dem Tresen.

Gemäß der Polizeiverordnung vom 8. April 2025 ist der Verkauf und die Abgabe von Lachgas zu nichtmedizinischen Zwecken insbesondere an Minderjährige untersagt. Denn Lachgas wird zunehmend von Jugendlichen als Rauschmittel missbraucht. Der Konsum birgt erhebliche Gesundheitsrisiken wie Erfrierungen im Gesicht und an den Händen, durch Sauerstoffmangel induzierte Bewusstlosigkeit, Lähmungen und Nervenschädigungen sowie ein psychisches Abhängigkeitspotenzial. Besonders gefährlich sind langfristige neurologische Schäden und Halluzinationen, Angstzustände und Atemdepressionen (Ersticken), vor allem in Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen.

Kein harmloser Modetrend

Die sichergestellten Behälter – darunter mehrere Großflaschen mit je zwei Kilogramm Füllgewicht – wurden beschlagnahmt. Die Verantwortlichen wurden belehrt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet – es drohen empfindliche Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Innensenator Ulrich Mäurer erklärt dazu: „Der Missbrauch von Lachgas ist kein harmloser Modetrend, sondern ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko. Wer sich nicht an das Verkaufsverbot hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Wir werden die Kontrollen in Kiosken und ähnlichen Verkaufsstellen deutlich verstärken.“

 

Bildquelle: Innenresort

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