Öffnungszeiten an Heiligabend – Supermärkte entscheiden selbst

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Da Heiligabend dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, kommt es bei den Öffnungszeiten von Einkaufsläden zu teilweise komplizierten Regelungen. Viele Supermarkt-Betreiber haben sich für eine Schließung an Heiligabend entschieden.
 
Das aktuelle bremische Ladenschlussgesetz sieht es vor, dass bei einem auf einen Sonntag fallenden Heiligabend manche Einkaufsläden maximal drei Stunden und nur bis 14 Uhr geöffnet haben dürfen. Dies gilt für Betriebe, die Backwaren vertreiben, Verkaufsstellen für Blumen, Pflanzen oder Weihnachtsbäume sowie Zeitschriftenhändler. Läden an Flughäfen und Bahnhöfen weichen davon ab. Dort können die Verkaufsstellen bis 17 Uhr öffnen.
 

Die meisten Supermärkte bleiben zu

Für Supermärkte gilt eine Verordnung aus dem Jahre 1961. Diese erlaubt es, Märkte für maximal zwei Stunden an einem sonntägigen Heiligabend zu öffnen. Von dieser Möglichkeit distanzieren sich aber bereits viele Supermarkt-Ketten. Rewe und Penny wollen in ganz Deutschland ihre Märkte geschlossen lassen, auch Aldi, Lidl und Kaufland folgen dieser Entscheidung. Bei privaten Filialen der Kette Edeka können die Inhaber selbst über eine Öffnung des Marktes entscheiden. Hier wird den Kunden empfohlen, sich bei den jeweiligen Edeka-Filialen zu informieren.
 
Wer also Last-Minute Lebensmitteleinkäufe tätigen möchte, sollte diese am 23. Dezember erledigen. Erst am 27. Dezember werden Supermärkte wieder regulär geöffnet haben.
 

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