Oberverwaltungsgericht gibt Shisha-Bar-Betreiberin recht – Shisha Bars sollen wieder öffnen dürfen

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Das Shisha-Bars aufgrund der Pandemie noch immer nicht öffnen dürfen ist nicht verhältnismäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag, 30. Juli, beschlossen. Eine Shisha-Bar-Betreiberin hatte beim Gericht einen entsprechenden Eilantrag gestellt.

Seit dem 20. März ist es Shisha-Betreibern in Bremen bereits untersagt, ihre Bars zu öffnen. Das hat sich auch mit der zwölften Corona-Verordnung vom 23. Juli nicht geändert. Eine Shisha-Bar-Betreiberin in Bremen hatte deshalb einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht gestellt. Das Gericht gab ihr recht und stufte das Verbot als nicht verhältnismäßig ein.

Kein Beweis für erhöhtes Risiko

Laut dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts hatte die Gegenseite (in dem Fall die Gesundheitssenatorin) nicht ausreichend darlegen können, dass durch das Rauchen der Shishas das Infektionsrisiko höher sei, als beispielsweise in anderen Bars, Restaurants oder Raucherkneipen, die ja bereits wieder geöffnet haben. Auch seien Shisha-Bars aus bisherigen Erfahrungen (beispielsweise anderer Bundesländer) nie als sogenannte Corona-Hot-Spots auffällig gewesen. Insofern also ein Hygienekonzept umgesetzt werde, beispielsweise durch geringere Besucherzahlen, Einwegschläuche, Belüftung der Räumlichkeiten sowie Abstandsregeln, und so weiter, sei der Infektionsschutz auch bei einer Öffnung der Shisha-Bars ausreichend gewährleistet, so das Oberverwaltungsgericht.

Eine offizielle Stellungnahme des Bremer Gesundheitsressort steht noch aus.

Rückblick: Vor dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts hat das Team von „buten un binnen“ (Radio Bremer) den Mitbetreiber der Shisha-Bar zum Interview getroffen:

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.butenunbinnen.de zu laden.

Inhalt laden

Symbolbild: Dass Shisha-Bars noch immer geschlossen bleiben müssen ist nicht verhältnismäßig, urteilte das Oberverwaltungsgericht. Bildquelle: Fotolia.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert