Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigt Ausweisungsverfügung gegen salafistischen Prediger

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Gestern, am 18. September, hat das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) die Ausweisung eines salafistischen Predigers des Islamischen Kulturzentrums am Breitenweg (IKZ) für rechtens erklärt. Zuvor hatte der gebürtige Tunesier vor dem Verwaltungsgericht gegen die von der Innenbehörde angeordnete Ausweisung  geklagt und recht bekommen.

Weil er zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrief und laut Verfassungsschutz verfassungsfeindliche Ansichten verbreitete, hatte die Innenbehörde 2021 eine Ausweisung des Mannes angeordnet und ein 20-jähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt.

Der salafistische Prediger wehrte sich jedoch, klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen die Anordnung und bekam 2022 recht. Damals urteilte das Verwaltungsgericht, dass die Äußerungen in den Predigten vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Dagegen hatte wiederum das Innenresort – nun mit Erfolg – Berufung eingelegt. So kam das Oberverwaltungsgericht Bremen zu dem Schluss, dass der Imam in seinen Predigten zum bewaffneten Kampf auffordere und somit die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährde. Das OVG hob dementsprechend das Urteil des Verwaltungsgerichtes auf. Allerdings wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von 20 Jahren als zu lang befunden. Hier muss das Innenressort nun neu verfügen.

„Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer begrüßte das Urteil des OVG: „Ich habe nichts anderes erwartet. Solche Personen vergiften das gesellschaftliche Klima. Mehr noch, – sie lehnen unsere westliche Rechts- und Werteordnung völlig ab und hetzen Menschen mit unabsehbaren Folgen gegen Teile der Bevölkerung auf.

Die wiederholten Aufrufe zum Hass gefährden unsere aller Sicherheit und stellen ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse dar.“

Gewalt gegen Frauen

Der Mann, um den es gestern vor dem Oberverwaltungsgericht ging, wurde 1975 in Tunesien geboren und kam 2001 nach Deutschland. Ein Jahr später nahm er in Bremen sein Studium im Fach Produktionstechnik und Maschinenbau auf.

Seit 2004 gehört er zum Vorstand des Islamischen Kulturzentrums an, daslaut Verfassungsschutz unter anderem auch körperliche Züchtigung der Frau befürworte. So hat der Mann zwar vier Kinder, lebt jedoch von seiner Familie getrennt: 2022 hatte ihn das Amtsgericht wegen Körperverletzung an seiner Frau verurteilt und ihm für mehrere Monate jeden Kontakt zu seiner Familie untersagt.

Nährboden für Radikalisierungen

Seit Jahren ist das IKZ ist ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes, weil sich dort die Predigten und Vorträge inhaltlich teils gegen zentrale Verfassungsgrundsätze richten und zu einer bewussten Ab- auch Ausgrenzung gegenüber Nichtmuslimen beziehungsweise vermeintlichen „Ungläubigen“ aufrufen würden.

Innensenator Mäurer: „Nicht jeder Besucher des IKZ ist dem Salafismus zuzurechnen, aber die vorherrschende Gesinnung der Verantwortlichen im IKZ ist die salafistische Ideologie. Hier werde der Nährboden für Radikalisierungen geschaffen.

 

Bild oben: Innensenator Ulrich Mäurer begrüßte das Urteil.

Foto: Senatspressestelle

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