Oberverwaltungsgericht bestätigt Betätigungsverbot der „Al-Mustafa Gemeinschaft e.V.“

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Mit Urteil vom 28. November 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Bremen die Verbotsverfügung des Senators für Inneres gegen den islamistischen Verein „Al-Mustafa-Gemeinschaft e.V.“ (AMG) vom 1. März 2022 bestätigt und die Klage des Vereins gegen das Verbot als unbegründet zurückgewiesen.

Durch das nun bestätigte Verbot, das im Wesentlichen auf Erkenntnissen des Verfassungsschutzes basierte, musste der Verein seine Vereinsräume in der Barkhausenstraße schließen. Außerdem dürfen Symbole des Vereins nicht mehr gezeigt werden. Auch die Jugendgruppe des Vereins, die sogenannte Pfadfindergruppe, wurde verboten und das Vermögen des Vereins eingezogen.

Bei Veranstaltungen kamen in den Räumlichkeiten vor dem Verbot bis zu 1.000 Menschen zusammen. Die AMG rief dabei zum Hass gegen Angehörige anderer Religionen auf. Zudem propagierte und förderte man schwerwiegende völkerrechtswidrige Handlungen wie den Terrorismus gegen den Staat Israel. Der Verein steht der Terrororganisation Hizb Allah nahe, auch bekannt unter der Bezeichnung „Hisbollah“, und unterstützte sie finanziell. Innensenator Mäurer: „Das Verbot des Vereins war daher zwingend notwendig und hat mit dem Urteil durch das Oberverwaltungsgericht Bremen die gerichtliche Bestätigung gefunden.“ Es handele sich, so Mäurer, um eines der bundesweit ersten Verbote eines Moschee-Vereins, der die Hizb Allah unterstützte.

Unterstützung für den Terror

Der „Al-Mustafa Gemeinschaft e.V.“ stand seit vielen Jahren unter Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz. So wurden nachweislich Spenden für den so genannten „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ gesammelt. Der Verein leitete Spenden an eine Stiftung der „Hizb Allah“ im Libanon weiter, die Gelder an Familien von Terrorkämpfern auskehrte und damit die Gewalttaten unterstützte. Dieser Verein wurde bereits 2014 durch das Bundesministerium des Innern verboten. Weitere Nachfolgevereine wurden 2015 sowie 2021 ebenfalls verboten. Innensenator Mäurer stellt klar: „Wir wissen und betonen stets, dass die absolute Mehrheit der in Bremen lebenden Musliminnen und Muslime mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Die Extremisten sind eine klare Minderheit. Doch sobald Antisemitismus propagiert und die Gewalt von Terrororganisationen glorifiziert und unterstützt wird, sind Verbote das richtige Mittel.“

Bildquelle: Fotolia

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