Nun-Chaku an Flughafen sichergestellt – 2017 13 Verstöße gegen das Waffengesetz am Airport

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Am Bremer Flughafen wurde ein 25-jähriger Lette von der Polizei festgehalten, nachdem in seinem Gepäck ein Nun-Chaku gefunden wurde. Dieses Gegenstand fällt in Deutschland unter das Waffengesetz, daher wurde gegen den Mann eine Strafanzeige gestellt.
 
Gegen 20 Uhr wurde der Lette am Montag, 27. November, darauf hingewiesen, dass Nun-Chaku in Deutschland verboten sind. Der Mann wurde daraufhin für den Besitz der „Würgehölzer“ angezeigt. Der 25-Jährige beteuerte den Nun-Chaku nur für seinen Kampfsport zu verwenden und nicht gewusst zu haben, dass der Gegenstand in der Bundesrepublik verboten ist. Herausreden konnte er sich damit jedoch nicht. Vor seinem Abflug nach London wurden die Hölzer beschlagnahmt.
 

Rund 7.000 Gegenstände am Flughafen aus dem Verkehr gezogen

Schon der Besitz folgender Gegenstände ist nach dem Waffengesetz verboten: Wurfsterne, Schlagringe, Stahlruten, Butterflymesser oder Springmesser. Wer diese zusätzlich noch im Fluggepäck bei sich trägt, führt sie in der Öffentlichkeit. Alleine 2016 wurden insgesamt 21 Verstöße dieser Art am Flughafen zur Anzeige gebracht, dieses Jahr sind es bereits 13. Hinzu kommen knapp 7000 gefährliche Gegenstände die am Airport entdeckt wurden und nicht mit an Borde genommen werden durften.
 

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