Nimmt die organisierte Bettelei in Bremen zu? – Meinungen von Einzelhandel und Polizei gehen auseinander

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Laut dem Bremer Wirtschaftsressort habe es in den vergangenen drei Jahren immer mehr Beschwerden von Einzelhändlern oder Gastronomen in Bezug auf aggressive und organisierte Bettelei in der Innenstadt gegeben. Das geht aus einer Anfrage der CDU-Fraktion an den Senat vom 8. Dezember 2020 hervor. Polizei und Ordnungsamt haben dazu zwar einen anderen Eindruck, Statistiken dazu werden von ihnen jedoch keine geführt.

Der Senat hat am 8. Dezember 2020 eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema aggressive und organisierte Bettelei in Bremen beantwortet. Die Antworten des Senats legen offen, dass die statistische Lage zu diesem Thema in Bremen offenbar sehr dünn bis nicht vorhanden ist. Dem Wirtschaftsressort zufolge berichteten Händler und Gastronomen, dass die Anzahl der Bettler in der Innenstadt insgesamt deutlich zugenommen habe (auch während der Corona-Pandemie). Gerade in den Sommermonaten seien von Gästen der Bremer Innenstadt vermehrt Beschwerden an die Cityinitiative herangetragen worden. Demnach sei teilweise aggressives Betteln in den Bereichen der Außengastronomie betrieben worden, viele Händler vermuten eine Zunahme von organisierter Bettelei. Laut der Beschwerdeführer werde dies von den Ordnungskräften zu wenig kontrolliert und geahndet.

Klare Vorschriften zum Thema Betteln

Im Gesetz ist klar formuliert, was beim Betteln erlaubt ist und was nicht. So ist das Betteln in Begleitung von Kindern oder durch Kinder sowie das Bedrängen, Festhalten oder Berühren von Passanten eine Ordnungswidrigkeit. Für die Verfolgung und Ahndung solcher Fälle ist per Gesetzt die Ortspolizeibehörde zuständig. Das stille Sitzen am Straßenrand ohne die öffentliche Sicherheit anderer zu gefährden ist dagegen erlaubt und ist von Passanten grundsätzlich hinzunehmen. Allerdings dürfen die Bettler per Gesetz nur am Rand der Straße sitzen, nicht mitten auf den Wegen. Das Betteln in Außenbereichen der Gastronomie ist durch die Betreiber selbst unter Ausübung des Hausrechts zu regeln. Zu einer Straftat wird Betteln erst, wenn im Einzelfall Täuschung, Drohung, Betrug oder Nötigung hinzukommt.

Keinerlei Belege von Seiten der Ordnungsbehörden

Die Frage, ob nun tatsächlich mehr Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Bettelei aufgetreten sind oder nicht und, ob womöglich organisierte Gruppierungen dahinterstecken, kann – zumindest anhand von Zahlen – nicht geklärt werden. Wie aus der Antwort des Senats hervorgeht, gibt es nämlich keinerlei statistische Erfassung bezüglich der ungefähren Anzahl von Bettlern in Bremen. Von Seiten der Ordnungsbehörden wurde zudem nicht erfasst, wann oder wie oft Verwarnungen ausgesprochen wurden, ob Verwarngelder einkassiert wurden oder wie viele Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Bettelei auftraten. Erwerbsmäßige Bettelei sei der Polizei daher derzeit auch nicht bekannt. „Die von der Polizei Bremen registrierte Beschwerdelage ist eher als gering zu bewerten und hat sich über die Jahre kaum verändert. Diese Bewertung bildet allerdings nicht die tatsächliche Entwicklung von Betteleien ab, sondern ist lediglich eine Einschätzung über das Beschwerdeverhalten der Bürgerinnen und Bürger“, heißt es in der schriftlichen Antwort.

Mögliche Anpassung des Gesetzes?

Eine mögliche Zunahme von Bettlern in Bremen wird durch den Senat auch mit der Corona-Pandemie begründet. Durch die Corona-bedingte Schließung vieler Hilfseinrichtung würden sich wahrscheinlich mehr Menschen in prekären Lebenssituationen im öffentlichen Raum aufhalten. Auch seien die Beamten derzeit eher mit der Kontrolle der Einhaltung der Corona-Vorschriften beschäftigt. Man wolle nun prüfen, ob sich das entsprechende Gesetz über die öffentliche Ordnung dementsprechend anpassen lässt, dass klarer definiert wird, was unter „bedrängt werden“ genau zu verstehen ist. Ab wann also ein sogenanntes „aggressives Betteln“ als Ordnungswidrigkeit verstanden werde und wann nicht. „Es werden gegenwärtig entsprechende Regelungsvorschläge erarbeitet, um in der Folge Konflikte zwischen Bettlern und anderen Personen reduzieren zu können“, so der Senat.

Wer sich den gesamten Fragenkatalog inklusive der Antworten des Senats ansehen möchte, findet ihn HIER.

Symbolbild: Am Straßenrand sitzen und betteln ist nicht verboten. Andere Passanten aktiv zu bedrängen, festzuhalten oder gegen deren Willen zu berühren dagegen schon. Viele Händler und Gastronomen beschwerten sich zuletzt über zunehmendes, aggressives Betteln in Bremen. Bildquelle: Fotolia.

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