Neuheit bei der „Online-Wache“: Anzeigen von Sachbeschädigungen von Kraftfahrzeugen

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Seit gut zwei Jahren gibt es unter www.onlinewach.bremen.de die Möglichkeit, bestimmte Delikte in Bremen online anzuzeigen. Seit heute, 11. April, zählt auch die Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen zu diesen Delikten. Durch das Portal sollen die Beamten entlastet werden.
 
Bisher hatten die Bremer die Möglichkeit Delikte wie Fahrraddiebstahl, Sachbeschädigung oder Ausweisdiebstahl auf der „Online-Wache“ anzuzeigen. Seit heute ist das Portal um eine Funktion reicher: Jetzt können auch Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen direkt im Netz angezeigt werden.
 
Hierbei weist die Polizei jedoch drauf hin, dass dies nicht für das Delikt des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, also der „Fahrerflucht“, gilt. Hierbei ist die Aufnahme vor Ort durch Beamte weiterhin von Nöten. Das Portal wird seit 2017 stetig weiterentwickelt, Sinn dahinter ist zum einen ein zusätzlicher Service für Bürger, zum anderen die Entlastung der Einsatzkräfte. Bei Notfällen sollte jedoch weiterhin die 110 angerufen werden.
 

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