Neues Jahr, neue Kosten – Hundesteuer für 2021 nicht vergessen!

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Hundehalter, sollten sich bereits den 15. Januar vormerken, denn bis dahin muss die Hundesteuer für das Jahr 2021 überwiesen werden. Eine separate Rechnung wird in der Regel nicht ausgestellt.

Wer im Land Bremen einen Hund hält, der älter als drei Monate ist, muss jedes Jahr eine Hundesteuer entrichten. Diese beträgt in der Regel 150 Euro pro Jahr und pro Hund. Wer einen Blindenführhund, Diensthund oder ähnliches hält, kann diesen per Antrag von der Steuer befreien lassen. Alle anderen müssen den genannten Betrag jedes Jahr bis zum 15. Januar überweisen. Ein extra Bescheid, wird nicht ausgestellt. Wer bei Anmeldung des Hundes ein Lastschriftmandat erteilt hat, von dessen Konto wird das Geld automatisch eingezogen.

Hundesteuernummer angeben

Wer das Geld überweist, muss außerdem die Hundesteuernummer mit angeben. Diese steht im Bescheid, den jeder Halter zusammen mit der Hundemarke erhält. Die aktuelle Hundemarke ist rot und ist vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 gültig. Jeder Hund muss sie sichtbar am Halsband tragen. Wer sie verliert, kann sich eine neue Marke gegen eine Gebühr zuschicken lassen.

Alle Überweisungsdaten, An- oder Ummeldungsformulare sowie viele weitere Infos zu dem Thema gibt es HIER.

Bild: Für Hundebesitzer wird am 15. Januar die Hundesteuer fällig. Im Einzelfall können sich Besitzer von den Kosten befreien lassen. Bildquelle: Adobe Stock.

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