Neuer Lärmaktionsplan für die Stadtgemeinde Bremen
Da der Lärm von Straßen-, Schienen-, Flugverkehr und Gewerbeanlagen bekanntlich der Gesundheit schaden kann, in Städten die Belastung besonders hoch ist, hat die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft dem Senat gestern, am 3. September, den Lärmaktionsplan 2024 vorgelegt. Mit den darin vorgeschlagenen Maßnahmen soll die Lärmbelastung in der Stadtgemeinde Bremen gesenkt werden.
Lärmaktionspläne werden turnusmäßig alle fünf überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Grundlage für den neuen Lärmaktionsplan sind die Lärmkartierungen von 2022, die nach einer neuen europaweiten Berechnungsvorschrift erstellt werden mussten.
Ein wichtiger Bestandteil für die Lärmaktionsplanung war eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der es darum ging, genau zu identifizieren, wo Menschen in Bremen besonders stark von Lärm betroffen sind.
Einführung von Tempo 30 auf bestimmten Straßenabschnitten
Wie schon bei vorherigen Untersuchungen, hat sich auch dieses Mal herauskristallisiert, dass der Straßenverkehr in der Stadtgemeinde die Hauptlärmquelle ist. Um den Lärm zu einzudämmen, wurden in einer Arbeitsgruppe Maßnahmen entwickelt. Demnach soll geprüft werden, inwiefern sich an den Straßen mit höchster Lärmbetroffenheit in der Nacht eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 umsetzen lässt.
Bereits in der Prüfung befinden sich folgende Straßen:
- Osterdeich und Hastedter Osterdeich
- Lilienthaler und Borgfelder Heerstraße
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden wurden zudem insgesamt elf Straßen identifiziert, bei denen ebenfalls geprüft werden soll, ob eine streckenweise Limitierung (teils auch zeitlich begrenzt) auf Tempo 30 machbar ist und den gewünschten Effekt erbringen würde:
- Am Dobben – gesamt, nur nachts
- Breitenweg inkl. Hochstraße – Nicolaistraße bis Herdentorsteinweg
- Buntentorsteinweg – zwischen Meyerstraße und Kirchweg, teilweise nur nachts
- Friedrich-Ebert-Straße – zwischen Neustadtscontrescarpe und Neuenlander Straße
- Gröpelinger Heerstraße – zwischen Ottersberger Straße und Marßeler Straße
- Hansestraße – zwischen Nordstraße und Wartburgstraße
- Kurfürstenallee – gesamt inkl. Seitenstreifen
- Langemarckstraße – zwischen Lahnstraße und Neuenlander Straße
- Rembertiring – zwischen Herdentorsteinweg und Fedelhören
- Schwachhauser Heerstraße – zwischen Dobbenweg und Kurfürstenallee
- Waller Heerstraße – zwischen Osterfeuerbergstraße und Lange Reihe
Hinweis: Auf einzelnen der hier aufgeführten Straßen (Am Dobben, Buntentorsteinweg und Langemarckstraße) ist teilweise schon in einzelnen Streckenabschnitten oder zu bestimmten Zeiten Tempo 30 ausgewiesen.
Die Ausweisung von Tempo 30 wurde in der Lärmaktionsplanung als effektivste Möglichkeit zur Reduzierung der Lärmbetroffenheit aufgeführt.
Austausch des Straßenbelags
Darüber hinaus könnte die Verbesserung von Fahrbahnoberflächen zu einer Lärmreduzierung beitragen. Allerdings kommen aufgrund der damit verbundenen hohen Kosten hierbei in der Regel nur diejenigen Straßen in Frage, bei denen der Straßenbelag ohnehin erneuert werden muss oder bei denen der Straßenraum umgestaltet wird.
Bereits im Aktionsplan 2009 wurde der Ersatz von Pflaster gegen Asphalt auf den beiden besonders lärmbetroffenen Straßen Steffensweg und Lange Reihe in die langfristige Maßnahmenplanung aufgenommen. Im Lärmaktionsplan 2014 wurde der Ersatz in beiden Straßen als geplante Maßnahme empfohlen, die jedoch aus finanziellen Gründen zurückgestellt wurden.
Für den Steffensweg war der komplette Ersatz ab dem Jahr 2024 bis 2026 zwischen Hansestraße und Bremerhavener Straße geplant. Hinsichtlich des Zeitrahmens sowie der Länge des Straßenabschnitts kann derzeit jedoch nicht gesichert von der Einhaltung der ursprünglichen Planung ausgegangen werden. Doch wird die Umgestaltung des Steffensweges zwischen Hansestraße und Bremerhavener Straße und der damit einhergehende Belagwechsel weiterhin angestrebt.
Bei der Straße Lange Reihe hat der Umbau begonnen. Er soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Sogenannte „Ruhige Gebiete“ sollen geschützt werden
Ein weiteres Ziel ist es, so genannte „Ruhige Gebiete“ gegen eine Lärmzunahme zu schützen. Umsetzen ließe sich eine Verbesserung der Lärmsituation oder der Schutz vor Verschlechterung nur bei Festlegung einer festen Pegelgrenze.
Von einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe wurden fast 150 „Ruhige Gebiete“ festgelegt, die eine hohe Aufenthaltsqualitäten aufweisen. Zu ihrem Erhalt sollen sie im Flächennutzungsplan sowie auch zukünftig im Landschaftsprogramm Bremen übernommen und dargestellt werden.
Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf zum Lärmaktionsplan 2024: „Der Plan macht ganz konkrete Vorschläge, wo und wie Lärm reduziert werden kann. Die umzusetzenden Maßnahmen machen deutlich, wie das Leben vieler Menschen in unserer Stadt verbessert werden kann:
Sie können in der Nacht besser schlafen und am Tag mehr Ruhe genießen. Das ist gut für die Gesundheit und macht Bremen noch lebenswerter.“
Bild oben: Die Ausweisung von Tempo 30 wurde in der Lärmaktionsplanung als effektivste Möglichkeit zur Reduzierung der Lärmbetroffenheit aufgeführt.
Bildnachweis: Fotolia / nmann77
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