Neue Rechtsverordnung tritt in Kraft – Viele Geschäfte öffnen wieder
Ab dem 20. April gilt eine neue Rechtsverordnung, die es vielen Einzelhändlern erlaubt, ihre Geschäfte wieder zu öffnen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
In ihrer Sitzung am 17. April haben die Senatsmitglieder eine neue Rechtsverordnung beschlossen, die erste Corona-Lockerungen vorsieht. Einzelhändler dürfen ihre Geschäfte demnach wieder öffnen, insofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Viele Geschäfte dürfen öffnen
Ab Montag, 20. April, dürfen alle Geschäfte, mit einer Verkaufsfläche von unter 800 Quadratmetern wieder öffnen – vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Hygieneauflagen. So solle weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden. Dazu brauche es nicht unbedingt Sicherheitspersonal, aber die Ladenbesitzer seien in der Pflicht, darauf zu achten oder bestimmte Maßnahmen zu treffen, damit der Mindestabstand eingehalten werden kann. Auch das Personal solle geschützt werden. Dazu gibt es jedoch noch keine genauen Regelungen. Viele Geschäfte lösen dies bereits durch Schutzwände, Abstandsregelungen zum Verkaufstresen oder anderem. Von der Öffnung ausgeschlossen sind vorerst Friseure. Sie sollen sich jedoch schon jetzt auf eine Öffnung ab dem 4. Mai vorbereitet und sich mit Schutzausrüstung ausstatten. Ebenfalls öffnen dürfen Auto-, Fahrrad- und Buchläden – Bei ihnen spielt die Größe keine Rolle.
Auch bei größeren Geschäften ist eine Öffnung möglich
Insofern die Ladenbesitzer die Verkaufsfläche auf unter 800 Quadratmeter verringern, dürfen auch größere Geschäfte wieder öffnen. So könne ein mehrstöckiges Geschäft beispielsweise die oberen Etagen schließen, oder bestimmte Bereiche absperren, heißt es von Seiten des Senats. Doch wieso genau 800 Quadratmeter? Juristisch gesehen sei das die Grenze, die großflächige von nicht-großflächigen Geschäften unterscheidet, so der Bürgermeister auf der Pressekonferenz am 17. April.
Einkaufszentren müssen ein Konzept vorlegen
Auch größere Einkaufszentren, in denen sich zumeist viele kleinere Geschäfte finden, dürfen wieder öffnen. Allerdings nur, wenn sie zuvor ein Konzept vorgelegt haben, dass beschreibt, wie die Abstandsregelungen und Hygienestandards eingehalten werden sollen. Zudem sei das Angebot von Speisen lediglich zur Mitnahme gestattet. Der Verzehr vor Ort in einem Restaurant sei nach wie vor nicht erlaubt.
Dringende Empfehlung von Alltagsmasken
Generell hat der Senat eine dringende Empfehlung zum Tragen von Alltagsmasken beim Einkaufen und auch bei Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs ausgesprochen. Dabei handle es sich ausdrücklich nicht um medizinische Masken, sondern um selbstgenähte Stoffmasken oder entsprechende Alternativen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht, dementsprechend werde man es von Seiten des Ordnungsamtes auch nicht kontrollieren. Dennoch hoffe man darauf, dass möglichst viele Menschen dieser Empfehlung folgen, so der Bürgermeister am 17. April.
Bild: Ab dem 20. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Bildquelle: Günter Havlena / pixelio.
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