Neue Quarantäneregelungen in Bremen

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Im Land Bremen verkürzen sich ab morgen die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen und die Isolationsregeln für Corona-Infizierte, sofern negative PCR-Test- oder Antigenschnelltest-Ergebnisse vorliegen. Für geimpfte und genesene Personen gelten darüber hinaus Ausnahmeregelungen.

Kontaktpersonen von Corona-Infizierten müssen künftig nur noch maximal zehn Tage in Quarantäne. Nach sieben Tagen ist es möglich, sich durch einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest frei zu testen. Als Kontaktperson kann sich medizinisches Personal ebenfalls nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest frei testen, wenn man symptomfrei ist. Für Kinder und Jugendliche ist das Freitesten aus der Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest möglich.

Auch infizierte Personen müssen sich nach der neuen Regelung nur noch maximal zehn Tage in Isolation begeben, sofern sie danach keine Symptome mehr haben und einen negativen PCR-Test vorweisen können. Nach sieben Tagen können sich auch Infizierte mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest freitesten. Medizinisches Personal kann sich ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, sofern sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.

Tag der Probenentnahme entscheidet

Da es mittlerweile bei der Auswertung von PCR-Tests zu längeren Wartezeiten kommt und Ergebnisse nicht zwingend innerhalb von 24 Stunden vorliegen, zählt für den Beginn der Quarantäne- oder Isolationsdauer der Tag der Probenentnahme. Das bedeutet: Wenn Sie montags einen Abstrich nehmen lassen und erst Mittwoch das Ergebnis bekommen, dass Sie positiv sind, können sie sich bereits am Sonntag frei testen.

Sobald Sie ein positives PCR-Testergebnis erhalten, sind Sie dazu verpflichtet sich sofort in Isolation zu begeben und persönliche Kontakte einzustellen. Ihre Isolation beginnt in dem Moment, in dem Sie von der Infektion erfahren und nicht erst, wenn Sie vom Gesundheitsamt benachrichtigt werden. Auf Grund der steigenden Fallzahlen, kommt es bei der Kontaktnachverfolgung zu Verzögerungen. Infizierte sind darum dazu angehalten Eigenverantwortung zu zeigen, sich in Isolation zu begeben und Kontaktpersonen der letzten zwei Tage vor dem positiven PCR-Test eigenständig zu informieren. Auch die Quarantäne beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnis über den Kontakt zu einer infizierten Person. Die Isolation endet nach zehn Tagen automatisch, sofern die Infizierten symptomfrei sind. Auch die Quarantäne endet automatisch nach zehn Tagen. Eine Information durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.

Ausnahmen der Quarantäne

Für die Quarantäne als Kontaktperson gelten Ausnahmen. Von der Quarantäne ausgenommen sind dreimal geimpfte Personen (vollständig geimpft plus Boosterimpfung), Genesene innerhalb der ersten drei Monate nach der Erkrankung, vollständig geimpfte Personen innerhalb der ersten drei Monate nach der Zweitimpfung, genesene Personen mit zusätzlicher Impfung sowie Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft und zusätzlich zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff bekommen haben. Für alle, die aktuell bereits in Isolation oder Quarantäne sind, gelten die neuen Regelungen ebenfalls ab Dienstag (18. Januar).
Isolierung von Infizierten beendet:

  • Zehn Tage nach positivem Test automatisch
  • Sieben Tagen nach positivem Test, wenn am siebten Tag ein negativer Antigen-Schnelltest oder ein negativer PCR-Test durchgeführt wurde
  • Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen etc. können ebenfalls nach sieben Tagen mit negativem Ergebnis die Isolierung beenden, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind

Quarantäne von Kontaktpersonen beenden:

  • Zehn Tage nach Kontakt zu infizierter Person automatisch
  • Sieben Tagen nach Kontakt, wenn am siebten Tag ein negativer Antigen-Schnelltest oder ein negativer PCR-Test durchgeführt wurde
  • Die Regeln für Schulen und Kindertagesstätten bleiben unberührt

Von der Quarantäne dauerhaft befreit

  • Dreifach geimpft („geboostert“)
    (Impfstoff spielt keine Rolle, Johnson & Johnson gilt als eine Impfung)
  • Eine oder zwei Impfungen und danach eine Infektion
  • Impfung + Genesung + Impfung
  • Infektion + eine oder zwei Impfungen

Von der Quarantäne für drei Monate befreit

  • Zwei Impfungen
  • Infektion

Bildquelle: Thomas Reimer / Adobe Stock

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