Neue Corona-Verordnung – Veranstaltungen mit bis zu 400 Personen wieder möglich

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Dank besonders niedriger Corona-Fallzahlen, geht der Senat den nächsten Schritt in Sachen Lockerungen. So sollen ab Donnerstag, 2. Juli, wieder Veranstaltungen mit bis zu 400 Personen unter freiem Himmel erlaubt sein. In Räumen werden bis zu 250 Personen gestattet sein.

Bis zu 250 Personen drinnen und bis zu 400 Personen draußen. So lautet die neue Regelung bezüglich zugelassener Veranstaltungen in Bremen. Generell gilt aber auch da nach wie vor der Mindestabstand von 1,5 Metern. Um eine Veranstaltung mit einer entsprechenden Anzahl an Personen durchzuführen, braucht es also Räumlichkeiten, die groß genug sind. Ebenfalls muss auch hier wieder ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegen, sollte es zur Kontrolle kommen. Veranstalter müssen außerdem dafür Sorge tragen, dass alle Teilnehmer erfasst werden, damit eine mögliche Kontaktnachverfolgung erleichtert wird. Eine Maske müsse, laut Senat, auf den Veranstaltungen aber nicht zwingend getragen werden.

Clubs und Diskotheken bleiben außen vor

Club-Betreiber bleiben aber weiter auf der Strecke. Laut der neuen Verordnung dürfen Clubs und Diskotheken nach wie vor noch nicht wieder öffnen. Wann genau sich das ändern soll, ist bisher nicht bekannt.

Symbolbild: Ab dem 2. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 400 Personen draußen und bis zu 250 Personen drinnen wieder erlaubt. Bildquelle: Fotolia.

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