Neue Corona-Verordnung tritt heute in Kraft – Diese Regeln gelten in Bremen

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Am heutigen Montag, 11. Januar 2021, tritt die neue Corona-Verordnung in Kraft und ist vorerst bis zum 31. Januar gültig. Verschärfungen gibt es besonders im Bereich der Kontaktbeschränkungen. Im Folgenden haben wir zusammengefasst, was ab heute gilt.

Im Großen und Ganzen bleibt das Meiste so, wie wir es aus dem Lockdown seit Mitte Dezember gewöhnt sind: Geschäfte, Theater, Museen, Freizeiteinrichtungen und ähnliches bleiben geschlossen, auch die Gastronomie bleibt nach wie vor zu.

Kontaktbeschränkungen

Ab dem 11. Januar gilt:  Ein Haushalt darf sich nur noch mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Davon ausgenommen sind in Bremen Kinder bis einschließlich 12 Jahren.

Schulen

Vorerst bleibt die Präsenzpflicht bis Ende Januar ausgesetzt und die Eltern können selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken. Dementsprechend gibt es dann für die Kinder wie bisher einen Mix aus Präsenz- und Fernunterricht. Mehr Infos dazu gibt es auch in unserem Artikel HIER.

Kitas

Kindertagesstätten bleiben für alle Kinder geöffnet. Eltern können ihre Kinder auf Wunsch also ganz normal in die Kita bringen – unabhängig davon, ob sie einen systemrelevanten Beruf ausüben oder nicht. Dies kann sich jedoch ändern, sollten Infektionen in der Kindertagesstätte bekannt werden. Sollten sich also mehrere Beschäftigte/Kinder infizieren und/oder in Quarantäne müssen, kann es im Einzelfall sein, dass die Kita auf eine Notbetreuung umstellt. Gleiches gilt, falls Bremen einen Inzidenzwert von 200 überschreitet, dann werden die Kitas auf eine Notbetreuung umgestellt.

Kinderkrankengeld

Im Jahr 2021 wird das Kinderkrankengeld um 10 Tage pro Elternteil erhöht (20 für Alleinerziehende). Dieses soll von den gesetzlichen Krankenkassen auch dann gezahlt werden, wenn die Schule / Kita pandemiebedingt geschlossen wurde oder der Zugang zur Betreuung eingeschränkt wurde und die Eltern ihre Kinder deshalb zuhause betreuen müssen.

Ausgangsbeschränkungen ab Inzidenz von 200

Laut dem Beschluss vom 6. Januar gilt: In Landkreisen, die den Inzidenzwert von 200 überschreiten, dürfen sich Bewohner maximal 15 Kilometer von ihrem eigentlichen Wohnort entfernen. Ausnahmen soll es nur in triftigen Gründen geben, wie etwa dem Weg zur Arbeit, eine Fahrt ins Krankenhaus, zum Arzt oder ähnliches. Rein touristische Zwecke gelten ausdrücklich nicht als ein triftiger Grund. Bremen hat diese Regelung aktuell noch nicht in die Verordnung mit aufgenommen, da das Bundesland zum aktuellen Stand noch keinen solch hohen Inzidenzwert hat. Sollte der Inzidenzwert 200 übersteigen, hält sich Bremen jedoch vor, diese Regelung ebenfalls einzuführen. Zum aktuellen Stand (10.1.) beträgt der Inzidenzwert in Bremen 91,8 und in Bremerhaven 80,7.

Mehr Tests in Alten- und Pflegeheimen

Das Personal von Alten- und Pflegeheimen muss mehrmals pro Woche getestet werden. Laut dem Beschlusspapier von Bund und Ländern soll es den Bewohnern und dem Personal der Heime bis spätestens Mitte Februar möglich werden, sich impfen zu lassen. Bis dahin sei es von besonderer Bedeutung, Personen, welche eine Einrichtung betreten, einem Schnelltest zu unterziehen.

Testpflicht für Einreisen aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich neben einer zehntägigen Quarantäne auch verpflichtend einem Test unterziehen. Dieser muss binnen 48 Stunden vor oder nach Einreise getätigt werden. Das Testergebnis muss für mindestens zehn Tage aufzubewahren und bei Anfrage der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Bei einem negativen Testergebnis entfällt die Quarantäne nicht, sie kann aber verkürzt werden.

Am 25. Januar werden Bundeskanzlerin und Länderchefs noch einmal zusammenkommen und über die Maßnahmen ab 1. Februar beschließen.

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