Neue Corona-Verordnung tritt heute in Kraft – Das ändert sich

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Ab heute, 1. Februar, tritt in Bremen eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Diese gilt zunächst bis zum 14. Februar. Was sich für Bremerinnen und Bremer konkret ändert, haben wir im Folgenden aufgelistet.

OP-Masken im ÖPNV und Geschäften

Was die Maskenpflicht angeht, gibt es ab dem 1. Februar eine Änderung: In Geschäften und im Öffentlichen Nahverkehr sowie in Gottesdiensten müssen fortan medizinische Masken getragen werden. Als medizinische Maske gilt entweder eine einfache OP-Maske oder eine Maske vom Typ FFP2 oder KN95/N95. Dies gilt jedoch nur für alle Personen über 16 Jahren. Wer also nicht älter als 15 Jahre alt ist, darf weiterhin eine normale Stoffmaske tragen. Kinder unter sechs Jahren sind komplett von der Maskenpflicht befreit. Gleiches gilt für Menschen mit einer ärztlichen Bescheinigung. Außerhalb des Einzelhandels und dem ÖPNV darf auch jeder Erwachsene weiterhin eine normale Stoffmaske tragen.

Schule und Kitas

Die Schulen bleiben nach wie vor geöffnet und die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben. Eltern können also nach wie vor selbst entscheiden, ob ihr Kind in der Schule oder Zuhause unterrichtet werden soll. Kitas dagegen stellen auf Notbetreuung um und dürfen in einer Gruppe maximal 10 Kinder gleichzeitig betreuen. Eltern, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben Vorrang. Ausführliche Infos dazu gibt es auch in unserem Artikel HIER.

Keine körpernahen Dienstleistungen zuhause

Nachdem es zuletzt Diskussionen um ein Schlupfloch in der Corona-Verordnung gegeben hatte, das es Friseuren erlaubte, Hausbesuche zu tätigen, wurde dieses mit der neuen Verordnung nun geschlossen. Ab dem 1. Februar sind Hausbesuche von körpernahen Dienstleistern nicht mehr zulässig. Das betrifft also nicht nur Friseure, sondern ebenso Masseure oder Dienstleister im Bereich der Kosmestik oder andere.

Symbolbild: Mit der neuen Corona-Verordnung gilt künftig eine OP-Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften. Bildquelle: Senatspressestelle.

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