Naturnaher und inklusiver Spielraum: Kooperationspartner für Bremer Pilotprojekt gesucht

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Um einen naturnahen, inklusiven und öffentlich zugänglichen Spielraum zu schaffen, sucht die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration einen Träger und eine geeignete Fläche. Zusammen mit dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V und dem Verein Spiel-Landschaft-Stadt e.V. will die Behörde beispielsweise mit einer Elterninitiative oder dem Förderverein einer Kita ein Pilotprojekt für niedrigschwellige Spielraumgestaltung entwickeln.

Unter dem Titel „Zusammen-Spiel – inklusive Spielraumgestaltung als Gemeinschaftsaktion im Quartier” gehe es im Kern darum, eine engagierte Initiative in der Stadtgemeinde Bremen dabei zu unterstützen, ihr Außengelände naturnah und inklusiv umzugestalten, um so Erfahrungen für weitere Projekte zu sammeln.

Dafür soll die private Initiative mit 15.000 bis 30.000 Euro finanziell gefördert und fachkundig durch den gesamten Prozess begleitet werden – von der ersten Idee über den erforderlichen Beteiligungsprozess mit Kindern und der Nachbarschaft bis hin zur Fertigstellung des Spielraums.

Vorkenntnisse in den Bereichen Inklusion, Beteiligung oder Spielplatzplanung und -bau seien nicht notwendig. Eigenleistungen müssten aber erbracht werden. Der Spielraum soll weitestgehend in Form einer „Mitmachbaustelle“ und möglichst unabhängig von vorgefertigten, kostenintensiven und speziell inklusiven Spielgeräten gestaltet werden. Die Planungs- und Bauphase soll sich von Jahresanfang 2025 bis Mitte 2026 erstrecken.

„Aus den Erfahrungen wollen wir einen Leitfaden erstellen, der es erleichtert, inklusive Spielräume mit begrenzten finanziellen Mitteln und ohne umfangreiches Vorwissen zu gestalten“, so Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling.

Meldungen bis zum 10. Dezember möglich

Angesprochen sind Elterninitiativen, Fördervereine von Kitas oder Schulen, Straßen- und Hausgemeinschaften, Inklusive Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfegruppen, Vereine (etwa Sport- oder Kleingartenvereine), Genossenschaften oder gemeinnützige GmbHs (gGmbHs), Kirchengemeinden und andere gemeinnützige Glaubensgemeinschaften, Jugendbeiräte (mit Unterstützung einer volljährigen Person).

Interessierte Gruppen können sich bis zum 10. Dezember 2024 in der Sozialbehörde im Referat Kinder- und Jugendförderung bei Olaf Stölting, melden:

 

Bild oben: Der entstehende Spielraum soll naturnah, inklusiv und öffentlich zugänglich sein.

Foto: Senatspressestelle

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