Nachtzuschlag entfällt ab 2020 – Senat beschließt 1,4 Millionen Euro Unterstützung für den ÖPNV

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Der Bremer Senat hat am 12. November erste Beschlüsse gefasst, um den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu gestalten. Dazu gehören der Wegfall des Nachtzuschlags sowie ein konstanter Preis der Stadttickets. Auch JobTickets sollen ab 2020 einfacher zu erwerben sein. Für die Umsetzung der Maßnahmen stellt der Bremer Senat rund 1,4 Millionen Euro zur Verfügung.

Ab 2020 wird es keinen Nachtlinienzuschlag mehr geben das teilte der Bremer Senat am 12. November in einer Mitteilung mit. Bislang müssen alle Fahrgäste, die nach Mitternacht mit den Öffentlichen unterwegs sind einen Aufpreis von einem Euro bezahlen. Weiterhin sollen die Preise der Stadttickets im kommenden Jahr weiterhin stabil bleiben. Derzeit kostet das Stadtticket, welches man beispielweise als Empfänger von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beim Amt für Soziale Dienste erhält,  im Monat 38,90 Euro für Erwachsene und 30,30 Euro für Kinder. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen stellt der Bremer Senat 360.000 Euro für das Jahr 2020 und eine Million Euro für das Jahr 2021 zur Verfügung.

Studie für ticketlosen ÖPNV

„Die Abschaffung des BSAG-Nachtlinienzuschlags ist ein erster Schritt, um das ÖPNV-Angebot im Rahmen der Gesamtstrategie des Senats attraktiver zu gestalten“, so Senatorin für Mobilität Maike Schaefer. Weitere Optionen, wie etwa ein 365-Euro-Jahresticket oder ein gänzlich ticketloser ÖPNV sollen in einer Machbarkeitsstudie im kommenden Jahr erarbeitet werden.

„JobTicket“ soll attraktiver werden

Als eine weitere Maßnahme soll die Mindestabnahmemenge für das „JobTicket“ auf 20 statt auf bisher 50 Tickets pro Vertrag für Unternehmen herabgesenkt werden. Außerdem dürfen sich ab 2020 beliebig viele Unternehmen zusammenschließen, um diese Menge zu erreichen. „So haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen die Möglichkeit, in den Genuss eines günstigeren Angebotes zu kommen“, erklärt VBN-Geschäftsführer Rainer Counen. „von Vorteil für Unternehmen ist außerdem die geänderte steuerliche Rechtslage, nach der JobTickets nicht mehr als geldwerter Vorteil zu versteuern sind.“

 

Foto: Ab dem kommenden Jahr soll der Nachtlinienzuschlag im öffentlichen Nahverkehr wegfallen. Zudem sollen anhand einer Machbarkeitsstudie weitere Optionen, wie etwa das 365-Euro-Jahresticket geprüft werden.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert