Nach Urteil zum Töten männlicher Küken: Senatorin Quante-Brandt äußert Kritik

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Heute, 13. Juni, verkündete das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil zum Thema „Töten von männlichen Küken“. Das Ergebnis: Brutbetriebe dürfen weiterhin männliche Küken, die sie nicht benötigen, töten. Die Bremer Senatorin Eva Quante-Brandt äußert Kritik an diesem Urteil.
 
Männliche Küken finden in Brutbetrieben keine Verwendung, daher werden sie kurz nach der Geburt durch vergasen oder schreddern getötet. Im Jahr 2012 betraf dies rund 45 Millionen Küken. 2013 sollte dieser Vorgang verboten werden, eine Brüterei klagte gegen dieses Verbot – und bekam Recht. Wie das Bundesverwaltungsgericht heute bekannt gab, ist das „Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig“.
 
Übergangsweise, das bedeutet laut Bundesverwaltungsgericht, dass der Vorgang bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei erlaubt ist. Einen Punkt den Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Eva Quante-Brandt kritisiert. Sie verweist darauf, dass es jetzt schon alternative Verfahren, wie zum Beispiel die Geschlechtsbestimmung im Brutei, gäbe. „Ich fordere die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die alternativen Methoden energischer vorangetrieben werden“, so Senatorin Quante-Brandt.
 

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