Nach Grundsteuerreform landen 3,5 Millionen Euro weniger in Bremens Kassen

Nach der Grundsteuerreform hat die Bremer Finanzbehörde in diesem Jahr bislang deutlich weniger Geld eingenommen als in 2024. Verbucht wurden bis Ende Juni mehr als 82 Millionen Euro an Grundsteuern, was im Vorjahresvergleich 3,5 Millionen  Euro weniger sind. Weitere Einnahmen werden im Jahresverlauf erwartet, zumal die Höhe der Grundsteuer noch nicht abschließend für alle Grundstücke festgelegt wurde. 

Die Grundsteuerreform war wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 2018 nötig geworden. Darin hatte das Gericht bemängelt, dass die alten Wertverhältnisse als Basis für die Grundsteuerberechnung aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935 stammen. Daraufhin wurde eine Marathonaufgabe der Neubewertung durchgeführt. Insgesamt mussten die aktuellen Werte für 237.000 Grundstücke im Land Bremen – davon 35.000 in Bremerhaven – ermittelt werden. Der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) ist ab 2025 in der Stadt auf 755 Prozent festgelegt. Die Stadt Bremerhaven hat ihren Hebesatz auf 896 Prozent festgesetzt. 

Als Kriterien für die Bewertung wurden die Grundstücksart, das Alter des Gebäudes, die Wohnfläche und eine pauschalisierte Listenmiete als auch die Größe des Grundstücks herangezogen. Zumal die Bewertungskriterien anfänglich recht schwammig ausfielen, waren Grundstückseigentümer, Vermieter und Mieter gleichermaßen verunsichert. Auch deshalb, da – ein Novum – erstmals die Lage des Grundstücks wesentlichen Einfluss hat. Grundstücke in guten Wohnlagen haben demnach einen wesentliche höheren Bodenrichtwert als in ungünstigen Lagen oder Stadtteilen.

Die Steuerverwaltung im Land Bremen hatte eine Analyse mit dem Resultat durchgeführt, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Steuermesszahlen künftig insbesondere zu einer Mehrbelastung von Wohngrundstücken führen wurden. Grund dafür sei eben das neu engeführte Kriterium der Grundstückslage. In der Regel haben Grundstücke in Wohngebieten eine bessere Lage als sogenannte Nichtwohngrundstücke.

Ohne gegenzusteuern, hätte das bedeutet, dass Wohngrundstücke mit um die 20 Prozent mehr Grundsteueraufkommen belastet worden wären. Konkret hätte das bedeutet, dass die Mieten in Bremen um diese 20 Prozent steigen würden, zumal die Grundsteuer für Vermieter zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt. Selbst die potenzielle Mietsteigerung von maximal zehn Prozent bei Neuvermietung wäre damit konterkariert worden wären, zumal eben nicht die Miete sondern die Nebenkosten steigen.

Um das zu verhindern, hatte der Bremer Sehat die Steuermesszahlen via Landesgesetz zugunsten von Wohngrundstücken angepasst. Zielsetzung war es, den Anteil von Wohngrundstücken am Grundsteueraufkommen nicht steigen zu lassen; die Belastung sollte weiterhin 53 Prozent betragen. Vor diesem Hintergrund wurden Wohngrundstücke in Bremerhaven und Stadt Bremen erheblich entlastet. Das Problem: Die tatsächliche Festsetzung blieb und bleibt eine Einzelfallentscheidung.

Das zeigte sich auch in der Tatsache, dass gegen die Bescheide zur neuen Grundsteuer und die zugrundeliegenden Messbeträge in Bremen zahlreiche Einsprüche eingingen, auch rund 47.900 Einsprüche gegen die bereits zuvor verschickten Grundsteuerwertbescheide. Dabei hatte die Stadt Bremen noch Ende 2024 zugesichert, dass die Stadt nicht mehr Grundsteuer einnehmen werde als vor der Reform. Ob man sich nun doch verkalkuliert hat, nämlich die Gesamtsumme maßgeblich unter den vorherigen Zahlen bleibt, wird sich erst klären, sobald alle Bescheide festgesetzt und etwaige Widersprüche abgearbeitet sind.

 

 

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