Nach Feuer am Bremer Polizeirevier – Staatsschutz prüft linksradikales Bekennerschreiben

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Nachdem in der Nacht zum 28. Januar die Tür zum Polizeirevier Steintor in Bremen gebrannt hatte, prüft der Staatsschutz nun ein Bekennerschreiben, das auf der linksradikalen Website „indymedia“ veröffentlicht wurde.

Eine linksautonome Gruppe hat sich zum Brandanschlag auf das Polizeirevier Steintor bekannt. Auf der Seite de.indymedia.org veröffentlichten die vermeintlichen Täter ein Bekennungsschreiben. Hintergrund der Aktion sei das 2017 erlassene Verbot der linksradikalen Webseite linksunten.indymedia.org. „Mit dem Brand an der Bullenwache im Steintorviertel antworten wir auf die anhaltenden staatlichen Angriffe auf unsere Strukturen und das Verbot von Indymedia Linksunten“, heißt es in dem Schreiben. Laut Angaben der Bremer Polizei wird das Bekennerschreiben derzeit auf seine Echtheit geprüft.

Was ist indymedia?

„indymedia“ ist eine Plattform, die 1999 von Hackern und Journalisten anlässlich der Ministerkonferenz der Wirtschafts- und Handelsminister in Seattle gegründet wurde. In Deutschland gibt es indymedia seit 2001. Jeder darf Beiträge auf der Seite veröffentlichen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um gezielt subjektive Texte.

2008 wurde die Seite „linksunten.indymedia.org“ gegründet und 2017 vom Bundesinnenministerium unter Anwendung des Vereinsgesetzes als „kriminelle Vereinigung“ deklariert und verboten. Der Ableger „de.indymedia.org“ ist nach wie vor online. Ähnlich wie auf der ehemaligen, verbotenen Seite werden hier zum Teil linksradikale Bekennerschreiben, Gewaltaufrufe und politische Statements veröffentlicht.

Verbot von 2017 wird in Leipzig geprüft

Am 29. Januar 2020 wird das im Jahr 2017 erlassene Verbot nochmals auf seine Rechtmäßigkeit überprüft. Drei mutmaßliche Betreiber der Seite hatten gegen das Verbot Klage erhoben. Die Rechtsanwältin der mutmaßlichen Betreiber sagte gegenüber der Tagesschau, dass das Verbot nicht unter Anwendung des Vereinsrechts hätte stattfinden dürfen. Die Seite sei ein Medium, dass unter dem Schutz der Pressefreiheit stünde und so dem Telemediengesetz unterliege.

Foto: Nach dem Brand am Bremer Polizeirevier Steintor, prüft der Staatsschutz nun die Echtheit eines linksradikalen Bekennerschreibens. Bildquelle: Fotolia.

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