Nach dem Utreil des Bundesverfassungsgerichts: Senat bereitet neuen Nachtragshaushalt vor
Das viel beachtete Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht, nach dem Haushaltsmittel, die aufgrund einer erklärten Notlage aufgenommen wurden, im entsprechenden Haushaltsjahr ausgegeben werden müssen und nicht erst in den Folgejahren, hat auch für Bremen Konsequenzen: Die Landesregierung muss für das laufende Jahr einen neuen Nachtragshaushalt vorlegen.
Das Prinzip von Jährigkeit und Jährlichkeit bedeutet für den neuen Nachtragshaushalt, dass darin notlagenbedingte Kreditermächtigungen zur Bekämpfung der Klimakrise und der wirtschaftlichen, sozialen sowie energiepolitischen Folgen des Ukrainekrieges nicht mehr – wie ursprünglich vorgesehen – auf Vorrat enthalten sein werden. Mit Blick auf das Urteil hält es der Senat nun für wichtig und richtig, dass die Bremische Bürgerschaft eine neue Notlage aufgrund der noch nachwirkenden Folgen der Corona-Pandemie feststellt. „Mit dem neuen Nachtragshaushalt für 2023 setzen wir die erst jüngst erfolgten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um“, erklärt Finanzsenator Björn Fecker.
Multiple Krisen
Der Nachtragshaushalt stelle die in diesem Jahr abfließenden Mittel zur Krisenbewältigung auf eine sichere Rechtsgrundlage. „Die Folgen der Krisen der vergangenen Jahre bestehen auch in diesem Jahr fort und wirken sich auf die Haushaltslage des Landes aus. Zur Bewältigung der multiplen Krisen benötigt Bremen die Notkredite“, betont Senator Fecker. Ein entsprechende Entwurf wird nun erstellt und soll in die Dezember-Sitzung der Bremischen Bürgerschaft zur Abstimmung eingebracht werden. Eile ist hier geboten, denn das Nachtragshaushaltsgesetz muss noch vor Ende des Jahres in zweiter Lesung beschlossen werden und in Kraft treten.
Bildquelle: Franz Pfluegl / Fotolia
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