Mit dem E-Scooter sicher unterwegs

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Mit Beginn des Frühlings und sicherlich auch nicht zuletzt wegen den gestiegenen Kraftstoffpreisen nimmt derzeit der Anteil sogenannter E-Scooter im Straßenverkehr stetig zu. In den vergangenen Tagen musste die Polizei Bremerhaven im Stadtgebiet vermehrt Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Fortbewegungsmittel feststellen und erklärt deshalb die wichtigsten Punkte rund um das Thema.

Solche Elektrokleinstfahrzeuge, wie sie im Fachjargon bezeichnet werden, sind klein, leicht und gerade in der Stadt sicherlich eine praktische Alternative zum herkömmlichen Auto. Sie sind jedoch keineswegs nur ein Spielzeug, wie man es aus Kindertagen kennt, sondern werden als Kraftfahrzeug eingeordnet. Das hat umfangreiche Vorschriften bezüglich Fahrbahnbenutzungs-, Zulassungs- und Versicherungspflichten zur Folge.

Was genau ist ein E-Scooter?

   - elektrischer Antrieb
   - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20km/h
   - maximales Fahrzeuggewicht von 55 kg (Leergewicht)
   - maximale Fahrzeugmaße 70 cm (Breite) x 140 cm (Höhe) x 200 cm 
     (Länge)

Wann darf ein Elektrokleinstfahrzeug auf öffentlichen Straßen benutzt werden?

   - Nur mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder 
     Einzelbetriebserlaubnis.
   - Mit einer gültigen Versicherungsplakette (Aufkleber), die hinten
     am Fahrzeug angebracht wird. Es besteht somit eine 
     Versicherungspflicht.
   - Der Scooter muss über zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung und 
     eine Klingel verfügen.
   - Straßenzulassung gemäß StVZO

Wer darf ein Elektrokleinstfahrzeug nutzen?

   - Die Fahrerin oder der Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt 
     sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.
   - Es gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen. 
     Auch die Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist 
     tabu.

Welche Regeln müssen beachtet werden?

   - Grundsätzlich gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
   - E-Scooter müssen den Radweg oder Radfahrstreifen nutzen. Sofern 
     nicht vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege 
     und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden.
   - Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden.
   - Mehrere Scooter müssen hintereinander und nicht nebeneinander 
     fahren.
   - Beim Abbiegen sind, wie beim Fahrradfahren, Handzeichen zu geben
     oder ggf. vorhandene Blinker zu nutzen.
   - Es darf nicht freihändig gefahren werden.
   - E-Scooter werden abgestellt wie Fahrräder.

Was ist sonst noch wichtig?

   - Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, dass es 
     schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem 
     Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen. U.a. erlischt
     die Betriebserlaubnis
   - Eine Helmpflicht besteht nicht. Stürze oder Unfälle können 
     schwere gesundheitliche Folgen haben. Die Polizei empfiehlt 
     ausdrücklich das Tragen eines Helmes!
   - Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist 
     während der Fahrt verboten.

Bildquelle: Stadt Bremen
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