Mehr Service im Bürgeramt

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Beim Bürgeramt in der Stresemannstraße wird ab Montag wieder ein sogenanntes Pop-Up-Bürger Service Center für Kurzanliegen für rund drei Monate seinen Betrieb aufnehmen. Anders als im Bürgeramt jetzt üblich, können die Kundinnen und Kunden dort ohne Termin vorbeikommen.

Das Pop-Up-BSC wird – wie bereits im Sommer 2021 – in der Versteigerungshalle des Fundamtes (Zugang vom Parkplatz) eingerichtet. Es werden dort zunächst Beglaubigungen und Anträge auf Führungszeugnisse bearbeitet, Meldebescheinigungen sollen hier in Kürze ebenfalls beantragt werden können. Das Pop-Up-BSC ist an vier Tagen (außer mittwochs) von 7.30 Uhr bis 14.45 geöffnet. Freitags besteht das Angebot bis 12 Uhr. Dazu Innensenator Ulrich Mäurer: „Wir versuchen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Terminlage für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und sind optimistisch, dass uns dies Stück für Stück gelingen wird. Hierfür haben wir in den vergangenen Wochen organisatorische und personelle Verbesserungen vorgenommen.“ Durch die vielen entfallenen Reisen während der Corona-Pandemie entstehe im Jahr 2023 ein erheblicher Nachholeffekt bei den Ausweisdokumenten. Aktuell ist weiterhin von einem Rückstand von gut 25.000 bisher nicht beantragten Reisedokumenten auszugehen. Für die Bewältigung auch dieses Rückstandes müsse das Bürgeramt gut aufgestellt werden, so Mäurer.

Perso mit Onlinefunktion

Personalausweise werden seit einiger Zeit nur noch mit aktivierter Onlinefunktion ausgestellt. Denn nicht nur für die Beantragung von Führungszeugnissen gibt es die Möglichkeit für eine Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz. Sie wird zukünftig der Schlüssel zu vielen Onlineangeboten sein, für die bisher eine persönliche Vorsprache unabdingbar war. So zum Beispiel auch für An- und Ummeldungen. Aktuell können Bürgerinnen und Bürger mithilfe der Online-Ausweisfunktion schon Ihr neues Auto online anmelden oder BAföG sowie eine Geburtsurkunde online beantragen. Außerdem ist es in Bremen möglich, für einen Bürgerantrag Unterschriften zu sammeln bzw. Bürgeranträge elektronisch mitzuzeichnen. Ebenfalls wichtig zu wissen: Wohnungsan- und -ummeldungen sind vor dem Hintergrund der anstehenden Bürgerschaftswahl ausnahmsweise bis zum 31. März auch schriftlich möglich. Denn um wählen zu können, müssen die Wählerverzeichnisse mit den Daten der Meldebehörden am Tag der Wahl mit der aktuellen Wohnanschrift übereinstimmen. Die Vordrucke für die An- und Ummeldungen sind auf der Homepage des Bürgeramtes unter dem Stichwort Wohnungsanmeldungen/Wohnungsummeldungen hinterlegt. Übrigens werden täglich morgens aktuell frei gewordene Terminfenster für Anliegen des Bürgerservice im Bürgeramt freigeschaltet. Somit können kurzfristig Termine gebucht werden.

Bildquelle: Fotolia

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