Mehr Schulden für alle

Mit einer Grundgesetzänderung hat der Bundestag den Ländern die gleichen Verschuldungsmöglichkeiten eingeräumt wie dem Bund: Sie dürfen Kredite in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Besonders relevant ist die Regelung natürlich für ein chronisch knappes Land wie Bremen. 

Jedes einzelne Land soll einen erweiterten Finanzierungsspielraum erhalten, um die aktuellen Herausforderungen bewältigen zu können. In der Begründung zur Grundgesetzänderung hieß es ausdrücklich: „Der zusätzliche Verschuldungsspielraum ermöglicht jedem einzelnen Land die Finanzierung von Zukunftsausgaben, […], die in besonderem Umfang neben den laufenden Ausgaben erforderlich sind.“

Keine „wirtschaftlich kontraproduktiven Kürzungen“

Dazu Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Die gegenwärtige Lage stellt alle Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Durch die jetzt gefundene Regelung wird gewährleistet, dass auch Bremen eine konsequente Politik für Wachstum und Beschäftigung betreiben kann und nicht zu wirtschaftlich kontraproduktiven Kürzungen gezwungen wird.“

Bildquelle: Adobe Stock

 

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