Mehr Präsenzbetrieb an Schulen und Kitas bis Ostern – Senat beschließt verstärkte Schutzmaßnahmen

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Vom Bremer Senat wurde heute (16. Februar) über den Fortgang bei der Kindertagesbetreuung und den Schulen beratschlagt. Bei den getroffenen Entscheidungen für den Betrieb von Kindertagesstätten und Schulen wurde dem Vorschlag von Dr. Claudia Bogedan (SPD), Senatorin für Kinder und Bildung (SKB), gefolgt. Dadurch soll bis zu den Osterferien die Zuverlässigkeit für den Präsenzunterricht und die Vorortbetreuung gewährleistet werden.
 
Gemäß der Jugend- und Familienministerkonferenz, der Kultusministerkonferenz sowie des Bund-Länder-Gipfels zwischen den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wurde ein Paket verabschiedet, das einen weitreichenderen Präsenzbetrieb von Kitas und Schulen nach wie vor stark mit umfangreichen Schutzmaßnahmen verknüpft. Die Grundlage dafür bilden die sogenannten S3-Richtlinien, also Vorkehrungen zur Vorbeugung und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen.
 

Schnelltests für Erzieher und Lehrer

Es wird damit die Absicht verfolgt, für so viele Schüler wie möglich den Präsenzunterricht sicherzustellen. Unabhängig davon wird in Bremerhaven die abgestimmte Teststrategie weitergeführt. Mehrere Sicherheitsvorkehrungen werden in der Stadtgemeinde Bremen fortgesetzt, intensiviert oder sogar neu eingeführt.

Dem Personal in Kitas und Schulen werden auf Basis einer zentralen Beschaffung durch die SKB Schnelltests, die das Paul-Ehrlich-Institut empfiehlt, samt einer Bedienungsanleitung bereitgestellt. Auf diese Weise sollen sämtliche Mitarbeiter die Chance erhalten, zweimal wöchentlich einen Selbst- beziehungsweise Schnelltest vorzunehmen.

Falls dabei ein positives Ergebnis herausspringen sollte, wird die betroffene Person unverzüglich in die Quarantäne versetzt und muss sich einem PCR-Test unterziehen. Beim Corona-Walk-In des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Bremen können sich Beschäftigte von Schulen und Kitas ebenfalls testen lassen. Zusätzlich werden Radartestungen, also stichprobenartige Testungen, an ausgesuchten Kitas und Schulen gleichermaßen für Mitarbeiter wie für Kinder ermöglicht.
 

Medizinische Maskenplicht für Besucher ab zehn Jahren und fast alle Mitarbeiter in Kitas

Sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven wird eine neue Maskenpflicht in Kitas eingeführt. Dort ist es für das Personal obligatorisch, eine medizinische Maske aufzusetzen. Lediglich das Erziehungspersonal in reinen U3-Gruppen ist davon befreit. Trotzdem wird ihnen zum Tragen einer Maske geraten. Des Weiteren sind jegliche Personen ab einem Alter von zehn Jahren dazu verpflichtet, sich zu maskieren, sobald sie Einrichtungen der Kindertagesbetreuung betreten.
 

Unterricht mit Mund-Nasen-Bedeckung ab der fünften Klasse

Von der fünften Jahrgangsstufe aufwärts gilt für Schüler, dass sie auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Schülern, die sich in der zehnten Klasse befinden, sowie andere Personen ab einem Alter von 16 Jahren wird in Schulen die medizinische Maske vorgeschrieben.

Da das Infektionsgeschehen in den Stadtgemeinden von Bremen und Bremerhaven deutlich voneinander abweicht, legen diese auch nicht dieselbe Geschwindigkeit bei der zunehmenden Freigabe des Präsenzbetriebs an den Tag, solange es keine gravierenden Änderungen beim Infektionsgeschehen gibt. Im Stadtgebiet Bremen wird spätestens zum 1. März der eingeschränkte Regelbetrieb bei der Kindertagesbetreuung aufgenommen.
 

Eltern können Kitas wieder betreten

Entsprechend der ersten Stufe des Reaktionsstufenplans ist gruppenübergreifendes Arbeiten in bis zu zwei Gruppen möglich, womit eine Kohortengröße von höchstens 40 Kindern gestattet ist. Die Trennung der Gruppen erfolgt gleichermaßen drinnen wie draußen. Prinzipiell sollen pädagogische Fachkräfte ausschließlich in der Kohorte zum Einsatz kommen.

Keine Grenzen werden der Frühförderung n der Einrichtung gesetzt. Auf generelle Betretungsverbote für Eltern kann verzichtet werden, wenn entzerrende Wegeführungen eingerichtet und einer allgemeinen Maskenpflicht für Personen ab dem zehnten Lebensjahr Folge geleistet wird. Nicht anwenden lässt sich die Regel mit den zwei Gruppen auf den Hort-Bereich, der den Bestimmungen für Ganztagsangebote an Schulen zugeordnet ist.
 

Volle Klassen in Bremer Grundschulen, halbe in Bremerhaven

An Grundschulen im Stadtgebiet Bremen wird ab 1. März zum Präsenzbetrieb in gesamter Klassenstärke zurückgekehrt. Hingegen erfolgt dies In Bremerhaven bis zu den Osterferien lediglich in Halbgruppen. Mit dem Wechselmodell fährt der Unterricht für jegliche Schüler ab der fünften Jahrgangstufe fort. Für Fünft- und Sechstklässler ist eine Notbetreuung verfügbar.

Schüler, die sich in Abschlussjahrgängen, im ersten Jahr der Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe befinden oder Jahrgangsstufen mit Versetzungsrelevanz befinden, nehmen unter persönlicher Anwesenheit an Klausuren und schriftliche Arbeiten vor Ort teil. Dass die bestehenden Hygienekonzepte und Abstandsregeln eingehalten werden, stellen die Schulen sicher.

Unterricht an berufsbildenden Schulen soll für alle Bildungsgänge und Klassen in einem schulorganisatorisch vernünftigen Modell mit wechselnden Präsenzphasen strukturiert werden, wofür als Beispiel sich abwechselnde Halbgruppen infrage kommen. Nach wie vor wird jenen Schülern Distanzlernen, also Homeschooling, angeboten, die selbst zur Risikogruppe zählen, in deren unmittelbaren persönlichen Umfeld Personen der Risikogruppe leben oder anderweitige gravierende Gründe belegen können. In der kommenden Woche werden in den Schulen noch die bisherigen Vorgaben gelten, damit diese ausrechend Zeit haben, sich auf den Übergang vorzubereiten.
 

So viel Präsenzlernen wie im Bereich des Möglichen anbieten

Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung, kommentiert die Beschlüsse so: „Die Pandemie mutet uns allen extrem viel zu: Kindern, Eltern und Beschäftigten in Kitas und in Schulen. Wir wollen mit den heute vom Senat beschlossenen Maßnahmen für alle möglichst viel Verlässlichkeit und Planbarkeit bis zu den Osterferien schaffen, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Die höhere Präsenz in Kitas und Schulen ab dem 1. März wird von Schutzmaßnahmen, umfassende Testungen und mehr Verpflichtungen zum Masketragen flankiert. Die S3-Leitlinien geben für uns die Richtung an. Auch auf dieser Grundlage sind wir weiterhin davon überzeugt, dass es richtig ist, Kindern möglichst viel Präsenz-Unterricht zu bieten. Dies gilt insbesondere für Grundschülerinnen und Grundschüler. Wir haben in den vergangenen Tagen einige Verfasserinnen und Verfasser der S3-Richtlinien dazu gehört und fühlen uns auf diesem Weg bestätigt. Die Stufen-Empfehlung und die Maßgabe, reduzierten Präsenzunterricht zunächst bei älteren Schülerinnen und Schülern vorzunehmen, beruhen vor allem auf der Einschätzung der Fachleute, die diese mit großen Mehrheiten so verabschiedet haben. Wir wünschen uns alle möglichst viel Normalität, eben so viel wie es unter Pandemie-Bedingungen geben kann. Kinder und Jugendliche zählen neben den medizinischen Risikogruppen zu den Haupt-Leidtragenden der Pandemie, insbesondere durch die massive Einschränkung der Kontakte zu Gleichaltrigen. Wir alle müssen dieser Situation entgegentreten – ich weiß, dass ist auch das oberste Ziel der in Kita und Schule Beschäftigten. Ich danke allen für die großartige, unglaublich wertvolle Arbeit.“
 
Symbolbild: Das weitere Vorgehen bei der Kindertagesbetreuung und den Schulen bis zu den Osterferien legte heute der Bremer Senat fest. Bildquelle: Adobe Stock

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