Mehr finanzielle Hilfen für Film- und Kinobranche – Anträge noch bis 29. Januar möglich

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In Bremen und Bremerhaven können Film- und Kinounternehmen noch bis zum 29. Januar 2021 einmalige Hilfszahlungen von bis zu 5.000 Euro beantragen. Nicht antragsberechtigt sind Uni-Kinos oder Kinos in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft.

Bremen will die Film- und Kinobranche in Bremen und Bremerhaven mit rund 200.000 Euro zusätzlich unterstützen. Das teilte das Bremer Wirtschaftsressort mit. Bis zum 29. Januar können Unternehmer aus der Film- und Kinobranche in Bremen und Bremerhaven eine einmalige Hilfszahlung von bis zu 5.000 Euro beantragen. „Die Mittel werden dringend benötigt“, so Thomas Schäffer, Geschäftsführer der nordmedia, die mit der Auszahlung betraut wurde. „Wir danken der Senatorin, dass wir mit diesen Geldern den bremischen Kinos, Produzenten und Autoren in dieser Ausnahmesituation eine zusätzliche Förderung anbieten können“, so Schäffer.

Diese Hilfen gibt es

Berechtigt für die Hilfen sind sowohl Programmkinos als auch Filmkunsttheater und Filmtheater mit bis zu sechs Sälen pro Betriebsstätte. Außerdem können Produktionsunternehmen im Bereich Film und TV und Filmfestival-Veranstalter unter bestimmten Voraussetzungen einen Zugang zum Fördertopf erhalten. Nicht antragsberechtigt sind Uni-Kinos oder Kinos in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Die folgenden Hilfen gibt es:

Kino-Starthilfe Bremen

Diese Hilfe steht Betreibern von ortsfesten Programmkinos und Filmkunsttheatern sowie Filmtheatern mit bis zu sechs Sälen pro Betriebsstätte in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung. Pro Spielstätte können Einmalzahlungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro beantragt werden.

Slate Funding

Damit werden ansässige Produktionsunternehmen, die in die parallele Entwicklung mehrerer neuer Stoffe und Projekte investieren wollen gefördert. Dabei sollen Treatments und Drehbücher für Langfilme und Miniserien entstehen.

Weitere Infos und Antragsformulare

Antragsbedingungen, genaue Förderhöhen und viele weitere Informationen für die Kino-Starthilfe sowie das Slate Funding stehen auf der Internetseite der nordmedia HIER bereit. Einsendeschluss für die Förderbereiche ist der 29. Januar 2021.

Symbolbild: Zum Ausgleich während der Corona-Krise können Unternehmer aus der Kino- und Filmbranche bis zu 5.000 Euro pro Betriebsstätte beantragen. Bildquelle: Adobe Stock.

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