Mehr als 1.800 Meldungen zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht

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Im Land Bremen wurden bis zum vergangenen Wochenende 1.802 Meldungen im Rahmen der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht getätigt. Insgesamt haben sich 447 Einrichtungen und Unternehmen registriert, um ihre nicht geimpften Beschäftigten zu melden.

Ein großer Teil der Meldungen erfolgte bereits in den ersten Tagen nach der Freischaltung der Meldeportale in Bremen und Bremerhaven am 15. März 2022. Einrichtungen und Unternehmen im Gesundheitswesen sind seit dem 15. März verpflichtet, die nicht geimpften Beschäftigten an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu melden. Die Meldungen sind für die Einrichtungen und Unternehmen verpflichtend und erfordern keine Aufforderung durch das Gesundheitsamt. Um die Meldungen im Land Bremen einfach zu gestalten, wurden sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven Meldeplattformen eingerichtet. Unter

können sich die jeweiligen Einrichtungen und Unternehmen registrieren und anschließend die Meldungen über ungeimpfte Beschäftigte durchführen. Die Meldungen haben unverzüglich zu erfolgen, sind aber auch jetzt noch möglich. Die jeweils gemeldeten Beschäftigten erhalten dann eine postalische Aufforderung, ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht binnen vier Wochen erbracht, erfolgt erneut eine Ansprache durch das Gesundheitsamt mit einer erneuten Frist von vier Wochen. Anschließend können Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden.

Bildquelle: Alexander Raths / Adobe Stock

 

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