Mehr Abschiebungen scheitern als gelingen
In Bremen werden nur knapp drei Prozent der Ausreisepflichtigen abgeschoben, im gesamten Jahr 2025 waren das gerade einmal 111 Personen. Im Bundesvergleich liegt Bremen damit auf dem vorletzten Platz. Gleichzeitig scheiterten 159 Abschiebungsversuche: Es wurden mehr Rückführungen abgebrochen, als tatsächlich vollzogen werden konnten.
Die FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft bringt dazu eine Große Anfrage ein. Der innenpolitische Sprecher Dr. Marcel Schröder erklärt: „Wenn rechtskräftig feststeht, dass jemand das Land verlassen muss, dann muss der Staat diese Entscheidung auch durchsetzen. Andernfalls steht die Akzeptanz des gesamten Aufenthaltsrechts auf dem Spiel – auch bei den vielen Menschen, die zu Recht bei uns leben.“
Akzeptanz steht auf dem Spiel
Natürlich sei die Zahl der Ausreisepflichtigen differenziert zu betrachten. Viele von ihnen haben eine Duldung und können aus rechtlichen oder humanitären Gründen derzeit nicht abgeschoben werden, etwa wegen einer Erkrankung, familiärer Bindungen oder fehlender Reisedokumente. Straftäter und Gefährder müssen bei Abschiebungen aber oberste Priorität haben. Wenn ausgerechnet diejenigen bleiben, von denen eine Gefahr ausgeht, während andere Fälle vollzogen werden, sei das „weder nachvollziehbar noch verantwortbar“.
Probleme bei der Umsetzung
Dass mehr Abschiebungen scheitern als gelingen, häufig, weil die betroffene Person nicht angetroffen wird, zeigt erhebliche Probleme bei der Umsetzung. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass der Senat eigens eine Zentralstelle für Rückführungen eingerichtet und später wieder geschlossen hat. Wurde hier ein geeignetes Instrument leichtfertig wieder aus der Hand gegeben?
Mit der Großen Anfrage will die FDP ein vollständiges Bild erhalten: über die Ursachen gescheiterter Rückführungen, die Zahl freiwilliger Ausreisen, die Mitwirkung bei der Beschaffung von Reisedokumenten und die personelle Ausstattung der zuständigen Behörden. Denn vorerst lautet Schröders Fazit: „Bremen schafft es nicht einmal, diejenigen Fälle konsequent zum Abschluss zu bringen, in denen eine Rückführung möglich wäre.“











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