Maskenpflicht in der Innenstadt ausgeweitet – An diesen Orten muss die Maske getragen werden

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Bisher galt vor allem in den öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften, auf dem Bahnhofsplatz oder dem Wochenmarkt eine Maskenpflicht.  Seit Samstag, 17. Oktober, sind nun noch mehr öffentliche Plätze hinzugekommen, auf denen eine Maske getragen werden muss. Wo und wann genau, haben wir im Folgenden noch einmal aufgelistet:

 

 

 

Schlachte
12 bis 24 Uhr

Schnoorviertel und Innenstadt
Montag bis Samstag 9 bis 20 Uhr
Verkaufsoffener Sonntag 1. November 12 bis 19 Uhr

Viertel (Ostertor/ Steintor)
9 bis 24 Uhr

Bahnhofsvorplatz
rund um die Uhr

Vegesacker Bahnhofsplatz (bis alte Hafenstraße)
rund um die Uhr

Vegesacker Fußgängerzone
Montag bis Samstag 9 bis 20 Uhr

Auf der folgenden Karte sind die Bereiche noch einmal gekennzeichnet (zum Vergrößern anklicken):

Bußgelder und Ausnahmen

Wer sich weigert, in den genannten Bereichen eine Maske zu tragen, muss mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen, so das Bremer Innenressort. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Radfahrer, welche die Bereiche durchqueren. Eine Beschilderung, die auf die Maskenpflicht hinweist, gibt es aktuell nicht, Ordnungskräfte sollen laut Innenressort aber vermehrt unterwegs sein und auf die Einhaltung hinweisen.

Bild: Seit Samstag, 17. Oktober, gilt auf noch mehr öffentlichen Plätzen in Bremen eine Maskenpflicht. Bildquelle: Fotolia.

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