Wie das Gesundheitsressort am 11. März mitteilte, ist die erste Patientin mit einer nachgewiesen Coronainfektion wieder genesen und wurde aus der stationären ...

Bisher galt vor allem in den öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften, auf dem Bahnhofsplatz oder dem Wochenmarkt eine Maskenpflicht. Seit Samstag, 17. Oktober, sind nun noch mehr öffentliche Plätze hinzugekommen, auf denen eine Maske getragen werden muss. Wo und wann genau, haben wir im Folgenden noch einmal aufgelistet:
Schlachte
12 bis 24 Uhr
Schnoorviertel und Innenstadt
Montag bis Samstag 9 bis 20 Uhr
Verkaufsoffener Sonntag 1. November 12 bis 19 Uhr
Viertel (Ostertor/ Steintor)
9 bis 24 Uhr
Bahnhofsvorplatz
rund um die Uhr
Vegesacker Bahnhofsplatz (bis alte Hafenstraße)
rund um die Uhr
Vegesacker Fußgängerzone
Montag bis Samstag 9 bis 20 Uhr
Auf der folgenden Karte sind die Bereiche noch einmal gekennzeichnet (zum Vergrößern anklicken):
Bußgelder und Ausnahmen
Wer sich weigert, in den genannten Bereichen eine Maske zu tragen, muss mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen, so das Bremer Innenressort. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Radfahrer, welche die Bereiche durchqueren. Eine Beschilderung, die auf die Maskenpflicht hinweist, gibt es aktuell nicht, Ordnungskräfte sollen laut Innenressort aber vermehrt unterwegs sein und auf die Einhaltung hinweisen.
Bild: Seit Samstag, 17. Oktober, gilt auf noch mehr öffentlichen Plätzen in Bremen eine Maskenpflicht. Bildquelle: Fotolia.