Maskenpflicht in Bremen – Plastikvisiere reichen nicht aus

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Das Gesundheitsressort Bremen hat in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass Plastikvisiere als Ersatz für eine Mund-Nase-Bedeckung nicht zulässig sind, da sie nicht ausreichend Schutz bieten.

Inzwischen ist es an vielen Orten in Bremen Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das gilt beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr sowie in Geschäften, auf dem Wochenmarkt oder auf öffentlichen Plätzen, wie in der Innenstadt, entlang der Schlachte, am Bahnhof oder im Viertel.

Plastikvisiere sind kein Ersatz

Das Gesundheitsressort hat darauf hingewiesen, dass Plastikvisiere keine Alternative zu einer textilen Maske darstellen, da bei ihnen die Atemluft an den Seiten sehr viel leichter entweichen kann. Demzufolge tragen sie nicht ausreichend zur Verzögerung einer Ausbreitung bei. Auch in der gültigen Rechtsverordnung wird der Mund-Nasen-Schutz als „eine textile Barriere“ beschrieben, die „eine Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln verringert oder verhindert.“ Wer ein Plastikvisier trägt, muss demzufolge ebenso mit einem Bußgeld rechnen, wie jemand, der gänzlich auf einen Schutz verzichtet.

Ausgenommen von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sind Kinder unter sechs Jahren, Gehörlose oder schwerhörige Menschen und deren Begleitpersonen sowie Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen eine solche Mund-Nasen-Bedeckung nicht tragen können.

Symbolbild: Wer einem Bußgeld entgehen will, sollte in den genannten Bereichen eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

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