Mäurer ist jetzt auch für Spielhallen zuständig

Mit dem heutigen Tag übernimmt der Senator für Inneres und Sport die Zuständigkeit für alle Spielhallen in Bremen. Bisher war dafür die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation verantwortlich. Die Bündelung aller Bereiche des Glücksspiels in einem Ressort soll die Bürger besser vor Gefahren schützen und gleichzeitig die Verwaltungsabläufe vereinfachen.

Das Ordnungsamt wird die Aufsicht über Spielhallen und Geldspielgeräte in Gaststätten übernehmen; es ist bereits für die Kontrolle der Wettvermittlungsstellen zuständig. Der Innensenator begründet diese Entscheidung von Senat und Bürgerschaft so: „Das Angebot in Spielhallen ist mindestens so gefährlich wie das in Wettvermittlungsstellen. Die Konzentration aller Glücksspielbereiche in meinem Haus ist daher folgerichtig.“ Durch die neue Regelung könnten widersprüchliche Entscheidungen verschiedener Behörden vermieden werden.

Mehr Kontrolle durch einheitliche Zuständigkeit

Betreiber von Spielhallen und Gastronomen, die Geldspielgeräte aufstellen möchten, müssen ihre Erlaubnis also künftig beim Ordnungsamt beantragen. Auch Hinweise auf Verstöße – etwa beim Jugendschutz oder bei fehlenden Abfragen der Spielersperrdatei – können an das Ordnungsamt gerichtet werden. Ebenso werden Meldungen über illegales Glücksspiel dort bearbeitet und umgehend verfolgt.

 

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