Lockerungen mit Augenmaß

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Seit drei Wochen gehen die Corona-Inzidenzen im Land Bremen zurück, gleichzeitig nimmt das Tempo der Impfungen in den Impfzentren und bei den niedergelassenen Praxen zu. Vor diesem Hintergrund hat Dr. Andras Bovenschulte heute eine Regierungserklärung zu den jüngsten Änderungen an der Corona-Verordnung des Landes abgegeben.

Für weitere Lockerungen der allgemeinen Corona-Beschränkungen könnte es demnächst Spielräume geben, wenn die Inzidenzen weiterhin zurück gehen. Vom morgigen Freitag ab ist bereits wieder das Terminshopping in Bremen und Bremerhaven zulässig. Für weitere Schritte warnte Bovenschulte jedoch vor Übermut: „Wir dürfen nicht riskieren, dass wir nach den Lockerungen sofort wieder die Notbremse ziehen müssen.“

Sport, Kultur und Außengastronomie

Sollte die Inzidenz möglicherweise schon in der kommenden Woche unter den Wert von 100 fallen, greift in Bremen wieder Landesrecht statt der Bundesnotbremse. Dann könnten sich erste Öffnungsperspektiven für den Sport, die Kultur und die Außengastronomie ergeben.  Ein Orientierungspunkt würden dabei wegen der Einbettung Bremen und Bremerhavens in das niedersächsische Umland selbstverständlich auch die niedersächsischen Regeln sein.

Daneben setze das Land Bremen aber auch seine eigenen Regeln fest. So etwa diese Woche mit der echten Testpflicht am Arbeitsplatz. Nachdem andere Länder da nicht mitziehen wollten, habe der Senat für Bremerhaven und Bremen beschlossen, dass Beschäftigte die ihnen von den Arbeitgebern angebotenen Corona-Selbsttests nicht nur annehmen, sondern auch vornehmen müssen. Auf Bundesebene sei diese Vorschrift leider nicht durchzusetzen gewesen, so Bovenschulte. Daher habe das Land Bremen es nun übernommen: „Übrigens im Einvernehmen nicht nur mit dem DGB, sondern auch mit den Unternehmensverbänden im Land Bremen,“ hob Bovenschulte hervor.

Impfreihenfolge und Ausgangsbeschränkungen

In der Regierungserklärung kündigte der Präsident des Senats, Bürgermeister Bovenschulte daneben an, dass der Senat sich am morgigen Freitag, 7. Mai 2021, im Bundesrat bei der Abstimmung über die Vorlage der Bundesregierung zu Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen für Personen, die gegen Covid-19 geimpft sind und solche, die eine Infektion hinter sich haben, enthalten wird. Zur Begründung sagte Bovenschulte: „Ich fürchte, dass die Akzeptanz für die sinnvolle und notwendige Reihenfolge beim Impfen – Alte und Kranke zuerst – zusammenbricht, wenn wir mit dem Impfschutz zugleich auch Freiheitsrechte verteilen. Ich fürchte, dass wir etliche Menschen auf diesem Weg nicht mitnehmen werden.“ Auch seien die Ausgangsbeschränkungen weiterhin kritisch zu sehen, solange nicht alle milderen Mittel eingesetzt werden, um die Ausbreitung des Virus erfolgreich einzuschränken.

Bild: Senatspräsident und Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte hat heute eine Regierungserklärung abgegeben

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