Lockdown-Verlängerung bis zum 7. März – Friseure dürfen früher öffnen

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In einer gemeinsamen Videokonferenz am 10. Februar haben sich Bund und Länder auf die Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März geeinigt. Friseure bilden die Ausnahme, sie dürfen bereits ab dem 1. März wieder öffnen.

Vorerst bleibt der Lockdown, so wie wir ihn kennen, weitestgehend bestehen. Einzelhandelsgeschäfte, Museen, Kinos, Gastronomie und andere Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen – vorerst bis zum 7. März. Und auch in Sachen Kontaktbeschränkungen bleibt erst einmal alles beim Alten. In welchen Bereichen es Änderungen gibt, haben wir hier aufgelistet:

Friseure

Friseure dürfen bereits ab dem 1. März unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen. Das bedeutet beispielsweise, dass in den Friseursalons medizinische Masken getragen werden müssen. Außerdem müssen Termine vereinbart werden, um den Besucherstrom entsprechend zu minimieren.

Schulen und Kitas

Was die Öffnung von Schulen und Kitas angeht, so wird es keine einheitliche Regelung geben. Die Länder sollen jeweils selbst entscheiden, wann und wie es weitergeht. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte kündigte an, sich diesbezüglich mit dem Senat in den nächsten Tagen separat zusammenzusetzen und einen konkreten Plan für Schulen und Kitas zu entwickeln.

35er-Inzidenz als Perspektive für den Einzelhandel

Wenn die 7-Tage-Inzident stabil unter 35 bleibe, könnten Einzelhandel, Museen, Galerien und körpernahe Dienstleister ihre Arbeit wieder aufnehmen, so Bovenschulte. Als Grund für diesen niedrigen Wert nannte er die Unsicherheiten in Bezug auf die neuen Virusmutationen. Man könne derzeit nicht abschätzen, wie schnell sich die Mutationen bei einer Öffnung womöglich verbreite. Deshalb sei es sicherer, die Öffnung bei einem niedrigen Wert anzusetzen, um so besser auf einen möglichen schnellen Anstieg reagieren zu können. Was die Öffnung angehe, wolle sich Bremen auch eng mit der niedersächsischen Regierung absprechen, um „Einkaufstourismus“ zu vermeiden.

Nächstes Treffen am 3. März

Die nächste Bund-Länder-Konferenz ist nach jetzigem Stand für den 3. März angesetzt. Insofern die Infektionszahlen dann nach wie vor gering sind, wolle man weitere Lockerungs-Strategien festlegen. Auch über Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen, im Kulturbereich, beim Sport, der Gastronomie, dem Hotelgewerbe und anderen Bereichen könne dann gesprochen werden.

Symbolbild: Nach der Videokonferenz zwischen Bund und Ländern steht nun fest: Die meisten Beschränkungen bleiben bis zum 7. März bestehen.

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