Legale Abgabe von Cannabis möglich? – Bremer Senat soll das nun prüfen

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Mit den Stimmen von SPD, Grüne, Linken und FDP hat die Bremische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 10. Juni beschlossen, dass der Bremer Senat prüfen soll, ob ein Modellprojekt zur legalen und kontrollierten  Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Bremen möglich ist. Bis zum Ende des Jahres soll der Bremischen Bürgerschaft dann über die bisher unternommenen Schritte berichtet werden.

„Die Kriminalisierung von Cannabis schadet mehr als sie nützt.“ So lautet der erste Satz des Dringlichkeitsantrages der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD an die Bremische Bürgerschaft. Aufgrund des unkontrollierten Drogenmarktes könne die Qualität von verkauftem Cannabis nicht durch unabhängige staatliche Stellen kontrolliert werden und werde somit der (organisierten) Kriminalität überlassen, heißt es weiter. Laut der Regierungsfraktionen führe dies unter anderem dazu, dass Cannabis mit gesundheitsschädlichen Mitteln gestreckt werde. Zudem würden sich Jugendliche und andere Verbraucher, die Cannabis konsumieren oder ausprobiert haben mit ihren Fragen und Ängsten nicht an offizielle Stellen wenden und somit leichter in eine Suchtspirale geraten.

Besitz von 15 Gramm Marihuana bereits erlaubt

Zum 1. April 2020 hatte die Senatorin für Justiz und Verfassung bereits erlassen, dass der Besitz einer Menge von bis zu 15 Gramm Marihuana oder Haschisch nicht mehr zur Strafverfolgung führt. Stattdessen muss die Polizei die Besitzer auf Angebote der Suchthilfe hinweisen und, falls gewünscht, den Kontakt zu einer der entsprechenden Stellen herstellen. Trotzdem möchte die Bremische Bürgerschaft noch weiter gehen und, falls möglich, ein Modellprojekt auf den Weg bringen, dass eine kontrollierte Abgabe von Cannabis ermöglicht.

Berliner Modellantrag als Vorbild nehmen

Als Vorbild dient dazu ein Antrag vom 26. November 2019 des Landes Berlin. Dieses Modellprojekt sieht vor, dass rund 350 erwachsenen Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin wöchentlich bis zu 15 Gramm Cannabis über einen Zeitraum von einem Jahr erhalten können. Dabei sollen von den Projektteilnehmenden fünf verschiedene Sorten von Cannabisblüten in 15 bis 20 Berliner Apotheken erworben werden können. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lehnte den Berliner Antrag am 11. März 2020 ab. Das Land Berlin hatte zuvor bereits angekündigt, gegen die Ablehnung des BfArM Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Unterstützung durch Bremen möglich?

Wie die Bremische Bürgerschaft am 10. Juni beschlossen hat, soll der Bremer Senat nun prüfen, ob die Bemühungen zur kontrollierten Abgabe von Cannabis ebenfalls durch Bremen unterstützt werden können. Beispielsweise durch die Beantragung eines eigenen Modellprojekts. Hierfür solle gegebenenfalls ein Konzept erarbeitet werden, bei dem der Jugend- und Verbraucherschutz im Zentrum steht. Außerdem hat die Bremische Bürgerschaft den Senat dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die wissenschaftliche Auswertung des Betäubungsmittelrechts intensiviert wird.

Bild: Die Bremische Bürgerschaft hat den Senat aufgefordert zu prüfen, ob ein eigenes Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis möglich ist. Bildquelle: Fotolia.

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