Landesmindestlohn steigt auf 12,29 Euro

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Der Senat Bremen hat am Dienstag entschieden, den Landesmindestlohn auf 12,29 Euro je Stunde anzuheben. Die Erhöhung tritt zum 1. Dezember 2022 in Kraft.

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt, begrüßt die Anhebung des Landesmindestlohns ausdrücklich: „Aktuell haben Beschäftige hohe Mehrkosten für Energie und Lebensmittel zu stemmen. Da kommt es auf jeden Cent mehr im Geldbeutel an. Es bleibt eine wichtige Aufgabe des Bremer Senats sich dafür einzusetzen, dass Beschäftigte von ihrer Vollzeittätigkeit leben können, ohne in der Erwerbsphase oder im Alter auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen zu sein. Mein Ziel ist es weiterhin, die Lücke zu einem Lohn, der eine auskömmliche Altersrente gewährleistet, perspektivisch zu schließen.“ Der Anhebung vorausgegangen war eine Initiative des Senats und ein daran anschließender Beschluss der Bremischen Bürgerschaft. Grundlage für die Erhöhung ist das Eingangsentgelt des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), an das der Landesmindestlohn seit Juli 2022 gesetzlich gekoppelt ist. Die Koppelung soll sicherstellen, dass der Landesmindestlohn zukünftig auf dem Eingangsniveau des öffentlichen Dienstes der Länder liegt.

Wer profitiert?

Bereits seit April 2021 gilt im Land Bremen ein Landesmindestlohn von zwölf Euro. Im Gegensatz zum Bundesmindestlohn, der am 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro erhöht wurde, stellt der Landesmindestlohn aber keine generelle Lohnuntergrenze dar. Er gilt für Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinden. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe tätig sind oder bei Einrichtungen arbeiten, die Zuwendungen des Landes oder der Kommunen erhalten, erhalten den Landesmindestlohn.

Bildquelle: Romolo Tavani / Fotolia

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