Kurzfristig erneute Beratung zwischen Bund und Ländern – Vor allem „Ruhetage“ ein Thema

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Bund und Länder haben sich kurzfristig um 11 Uhr des heutigen Tages (24. März) zu einer erneuten Videoschalte getroffen. Laut einem Sprecher der Senatskanzlei sei eines der Hauptthemen die rechtliche Abklärung der kürzlich beschlossenen Oster-Ruhetage.

Wie bereits in der Bund-Länder-Konferenz am 22. März beschlossen wurde, soll es um die Osterfeiertage einen „harten Lockdown“ geben. Gründonnerstag und der Samstag vor Ostern sollen demzufolge als „Ruhetage“ gelten. Wie genau das rechtlich geregelt sein soll, ob diese dann einfach auch als Sonn- und Feiertage gelten, oder ob es eine andere Regelung gibt, ist aber bisher unklar. Laut einem Sprecher der Bremer Senatskanzlei gehe es in der kurzfristig angesetzten Schalte vor allem darum die genauen Regelungen und Zuständigkeiten zu klären. Wie lange die Schalte dauert und ob es im Anschluss eine Pressekonferenz gebe, sei noch nicht abzusehen, so der Sprecher.

Symbolbild: Bund und Länder treffen sich am 24. März kurzfristig zu einer erneuten Videoschalte. Dabei soll es vor allem um die genaue Regelung der „Ruhetage“ gehen. 

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